Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Haunstetten

Stadtumbaugebiet Haunstetten Nr. 1, „Haunstetten“

Grundlage für unterschiedliche Förderprogramme

Zur Finanzierung der im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) aufgezeigten Maßnahmen ist es erforderlich, dass die städtischen Eigenmittel durch Zuschüsse aus unterschiedlichen Förderprogrammen insbesondere der Städtebauförderung ergänzt werden. 

Eine Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln stellt, neben der Einleitung und Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), die Festlegung eines Stadtumbaugebietes dar. 

Gründe für die Festlegung des Stadtumbaugebietes:

  • Zur Anpassung und Herstellung nachhaltiger Strukturen und zur Behebung städtebaulicher Funktionsverluste sind im Stadtteil Haunstetten Stadtumbaumaßnahmen angezeigt 
  • Die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Maßnahmen liegt im öffentlichen Interesse
  • Die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Fördermittel aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ von Bund und Freistaat Bayern bezuschusst werden. Zuwendungsempfänger ist die Stadt Augsburg. Sie erhält höchstens 60 % der als förderfähig anerkannten Kosten erstattet, der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 40 %
  • Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ setzt einen Schwerpunkt bei der nachhaltiger Erneuerung zur Unterstützung der Klimafolgenanpassung, der Entwicklung des Wohnungsbaus und neuer Stadtquartiere. Das Programm bietet dabei den idealen Förderrahmen für anstehende Bestands- und Neuplanungen im Stadtteil Haunstetten

In der Sitzung vom 26. November 2020 hat der Stadtrat der Stadt Augsburg der förmlichen Festlegung zum Stadtumbaugebiet Haunstetten Nr. 1 zugestimmt.