Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Haunstetten

Sanierungsgebiet Haunstetten Nr. 1, „Haunstetten-Mitte“

Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände

Im Zuge von vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Stadtteil Haunstetten wurden städtebauliche Missstände und Funktionsschwächen festgestellt, die einen umfassenden Handlungsbedarf zur städtebaulichen Sanierung im zentralen Bereich des bestehenden Stadtteils ergeben.

Hierzu zählen unter anderem:

  • fehlende komfortable Verbindungen für unterschiedliche Mobilitätsansprüche
  • fehlende Nutzungs- und Aufenthaltsqualität in zentralen Bereichen
  • der Funktionsverlust und Mangel an attraktiven öffentlichen Räumen
  • die Trennwirkung und Belastung durch Verkehr, Lärm und Luftschadstoffe
  • der Sanierungsstau in städtebaulich attraktiven Lagen
  • die Erleb- und Nutzbarkeit attraktiver Freiräume

Um die rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Stadterneuerung im Zentrum Haunstettens zu schaffen, ist die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes erforderlich. 

In der Sitzung vom 26. November 2020 hat der Stadtrat der Stadt Augsburg der förmlichen Festlegungen zum Sanierungsgebiet Haunstetten Nr. 1 „Haunstetten-Mitte“ zugestimmt.

Im Gebietsumgriff gelten besondere Regeln

  • Es gelten die Vorschriften des besonderen Städtebaurechts 
  • Zur Anwendung kommt das vereinfachte Sanierungsverfahren
  • Vorhaben bedürfen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung
  • Für Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden die den Sanierungszielen dienen ist eine erhöhte steuerliche Abschreibung nach § 7h Einkommenssteuergesetz möglich 
  • Innerhalb des Gebietsumgriff hat die Stadt Augsburg ein Vorkaufsrecht
  • Das Sanierungsgebiet ermöglicht den Einsatz von Städtebaufördermitteln

Der Gebietsumgriff wurde so gewählt, sodass sich darin zahlreiche Schlüsselimmobilien mit Aufwertungsbedarf sowie Grundstücke und Gebäude bei denen in absehbarer Zeit eine Veränderung ansteht befinden.