Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 t

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg

Telefon: 0821 324-4214
Fax: 0821 324-9233
E-Mail: sicherheitsrecht@augsburg.de 

 

Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der aktuellen Coronapandemie nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.


Beschreibung

Der gewerbliche Güterverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (§3 Abs. 1 GüKG).
Gewerblicher Güterverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Die Erlaubnis nach § 3 GüKG gilt nur für den Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU ist eine Gemeinschaftslizenz zu beantragen.

Weitere Formen des gewerblichen Güterkraftverkehrs unter: Behördenwegweiser Bayern

Zuständige Dienststelle

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, erteilt wenn:

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist

Unterlagen/Formulare

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien; bei ausländischen Antragsteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Zusatzbescheinigung
  • Hinweis: Für das erste Fahrzeug muss ein Eigenkapitalnachweis i.H.v. mindestens 9.000 € erbracht werden. Für jedes weitere Fahrzeug sind jeweils weitere 5.000 € zu belegen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbemeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart 9)
  • Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart OB)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Auflistung des Fahrzeugbestands

Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (für Behördenzwecke GZR 4)
  • Merkblatt
  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien; bei ausländischen Antragsteller ist eine Aufenthaltserlaubnis bzw. –berechtigung vorzulegen
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Zusatzbescheinigung
  • Hinweis: Für das erste Fahrzeug muss ein Eigenkapitalnachweis i.H.v. mindestens 9.000 € erbracht werden. Für jedes weitere Fahrzeug sind jeweils weitere 5.000 € zu belegen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Betriebssitz zuständigen Finanzamtes aus steuerlicher Sicht, des Kämmerei- und Steueramtes der Stadt Augsburg bzgl. Gewerbesteuer, der Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Gewerbemeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart 9)
  • Führungszeugnis für jede mit der Führung der Geschäfte bestellte Person, zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnsitzes (für Behördenzwecke Belegart OB)
  • Nachweis der fachlichen Eignung jeder mit der Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Auflistung des Fahrzeugbestands

Bei Gesellschaften bzw. juristischen Personen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person (für Behördenzwecke GZR 4)

Kosten

Erlaubnisurkunde für gewerblichen Güterkraftverkehr220,00 €
Erlaubnisurkunde für Gemeinschaftslizenz220,00 €
jede Abschrift der Erlaubnis bzw. Lizenz60,00 €

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vorlage aller Unterlagen ein bis zwei Monate.

Rechtsgrundlagen

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Kostenverordnung für den Güterverkehr (GÜKKostV)
  • Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Wir sind für Sie da:
Mo-Mi7.30 - 16.30
Donnerstag7.30 - 17.30
Freitag7.30 - 12.00