Grundstücksvergabe im Erbbaurecht
Adresse & Kontakte
Liegenschaftsamt Grundstücksmanagement An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-34252 (Frau Hajabatsch) 0821 324-6559 (Frau Hartmuth) |
Fax | 0821 324-6548 |
liegenschaftsamt@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Zusätzlich individuelle Service - Zeiten nach Terminvereinbarung.
Als Baustein für eine nachhaltige Bodenpolitik vergibt die Stadt Augsburg künftig stadteigene Wohnbau- und Gewerbeflächen des Liegenschaftsamtes grundsätzlich im Erbbaurecht.
Diese politische Neuausrichtung wurde vom Wirtschaftsförderung-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 25.11.2020 beschlossen. Die für Neubestellungen generell zu Grunde liegenden Konditionen – aufgeteilt nach Gewerbe / Wohnen ohne Förderung / Wohnen mit Förderung gem. Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, können hier eingesehen werden.
Beschreibung
Als Erbbauberechtigter haben Sie im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer auf die Laufzeitdauer des Erbbaurechts. Sie werden im Erbbaugrundbuch als Eigentümer des Erbbaurechts eingetragen. Das Erbbaurecht kann mit Zustimmung der Stadt Augsburg grundpfandrechtlich belastet werden. Vorteil des Erbbaurechts ist die leichtere Finanzierung Ihres Eigenheimes durch einen niedrigeren Eigenkapitalanteil und durch einen geringeren Erbbauzins.
Zuständige Dienststelle
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