Vertrauliche Geburt

Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Schwangerschaft geheim halten möchten, Sie können Ihr Baby medizinisch sicher zur Welt bringen, ohne Ihren Namen zu nennen.

In welcher Notlage Sie auch sind: Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.

Sie bleiben nicht alleine – gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach einer guten Lösung für Ihre Situation.

Eine Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, berät und begleitet Sie vor und auch nach der Geburt – wenn Sie es wünschen. Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes sind geschützt. Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin, preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden.

Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren. Sie können Ihre Identität auch nach dem 16. Lebensjahr Ihres Kindes schützen, wenn Ihr Leben, Ihre Gesundheit oder persönliche Freiheit bedroht sind. Dann können Sie der Einsicht in Ihre Daten ab dem 15. Lebensjahr des Kindes widersprechen.

Erscheint Ihnen Ihre Situation momentan auch ausweglos – die vertrauliche Geburt gibt Ihnen ausreichend Zeit, sich auch später noch für ein Leben mit Ihrem Kind zu entscheiden. Bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist – erfahrungsgemäß nach ca. einem Jahr – haben Sie Zeit, sich auch für ein Leben mit Ihrem Kind zu entscheiden. Dazu müssen Sie Ihre Anonymität aufgeben, zudem muss Ihre Mutterschaft zweifelsfrei feststehen. Das Familiengericht entscheidet unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Wir unterstützen Sie auch dabei, das Leben mit Ihrem Kind zu meistern.