Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Je nach persönlicher Lebenssituation und gesundheitlichen Voraussetzungen ist die Wahl des Verhütungsmittels immer eine individuelle Entscheidung und eine Frage der Kosten.

Verhütungsmittel müssen in der Regel selbst finanziert werden.

Eine Ausnahme gilt für junge Mädchen und Frauen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahrs, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel: Dies sind hormonelle Verhütungsmittel, die einen hohen Empfängnisschutz gewährleisten. Die gesetzliche Zuzahlung und die Rezeptgebühr muss bereits ab dem 18. Lebensjahr selbst übernommen werden.

Für privat versicherte Mädchen und Frauen besteht keine Kostenübernahme wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen die Verhütungsmittel selbst bezahlen. Auch Frauen, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, müssen ab dem 22. Geburtstag selbst für die Kosten der Verhütung aufkommen.

Einige bayerische Kommunen und Landkreise haben für Frauen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, entsprechende Sozialfonds eingerichtet. Wir geben Ihnen Auskunft.