Förderprogramm Geburtshilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23. September 2022 (BayMBl. Nr. 541)

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung in Bayern.

Förderung der Geburtshilfe im Stadtgebiet Augsburg

Gemeinsam mit dem Josefinum, dem Universitätsklinikum und den freiberuflich tätigen Hebammen wurden Maßnahmen zusammengestellt, welche zur Sicherung der Hebammenversorgung in Augsburg beitragen sollen.

Folgende Maßnahmen wurden für das Jahr 2023 bewilligt:

  • Externatsbetreuung*
  • Räume
  • Personal
  • EDV Projekt
  • Equipment Ausbau Sprechstunde (teilweise)
  • Equipment Ausbau für Kurse
  • Equipment Akupunktursprechstunde
  • Parkausweise
  • Broschüre Druckkosten

*Die Auszubildenden zur Hebamme müssen als praktischen Einsatz ein 12-wöchiges „Externat“ bei freiberuflich tätigen Hebammen absolvieren. Im Stadtgebiet Augsburg tätige Hebammen, die Externats-Plätze an Auszubildende vergeben, erhalten eine finanzielle Unterstützung. Je Externats-Woche und Externats-Teilnehmenden werden 150 € gezahlt.

Die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) finden sie hier.

Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 (Aufstellung der Aufwendungen und getätigten Ausgaben) muss bis spätestens 30.04.2024 beim Gesundheitsamt eingegangen sein:

Gesundheitsamt
Hoher Weg 8
86152 Augsburg

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an geburtshilfe.gesundheitsamt@augsburg.de.