Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindschaftsfragen

Bei Fragen zu Trennung und Scheidung beraten die sozialen Dienste der Stadt Augsburg Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Gespräche mit den Sozialpädagogen sind dabei streng vertraulich und kostenlos.

Hilfe gibt es:

  • bei Fragen zu Trennung und Scheidung; als Erstanlaufstelle 
  • bei der Vermittlung an Beratungsstellen
  • bei der Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen

Es wird versucht, gemeinsam mit den Betroffenen einen Weg aus der Krise zu finden. Dies kann durch die Vermittlung von Ehe-, Familien-, und Erziehungsberatung sowie sozialpädagogische Unterstützung bei Problemen im Familienalltag geschehen. Kinder und Jugendliche in der Familie oder in Betreuungseinrichtungen können Förderhilfen bekommen, ebenso gibt es Angebote für Alleinerziehende.

Angebote des Fachbereichs Beistand-, Pfleg-, Vormundschaften

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie berät Mütter bei Fragen zur Vaterschaft sowie deren rechtlichen Wirkungen. Es vertritt Kinder in Vaterschaftsprozessen. Weitere Leistungen des Fachbereichs Beistand-, Pfleg-, und Vormundschaften sind:

Unterhalt

  • Berechnung und Beurkundung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
  • Führung von Unterhaltsprozessen für das Kind
  • Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen
  • Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum 21. Lebensjahr
  • Unterstützung nicht verheirateter Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten)

Sorgeerklärungen

  • Rechtliche Beratung nicht verheirateter Eltern hinsichtlich der Abgabe der Sorgeerklärung
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die alleinige Sorge (sog. Negativattest)

Beurkundungen

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung bei Auslandsberührung
  • Unterhaltsverpflichtung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Eltern

Unterhaltsvorschuss