Für engagierte Vereine, Organisationen und Institutionen

Bürgerschaftliches Engagement findet in vielfältigen Vereinen und Organisationen statt. Als Büro für Bürgerschaftliches Engagement unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Anliegen und informieren über relevante Themen.

Freiwilligenmesse

Die Freiwilligenmesse findet einmal pro Jahr statt und stellt eine Bühne für Freiwilliges Engagement in Augsburg Stadt und Land dar. Sie ist die ideale Plattform, um sich zu informieren, auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Nähere Informationen zur diesjährigen Veranstaltung finden Sie hier.

Geldspenden

Sollten Sie für ein Projekt Spenden benötigen >>,Ich spende Geld ... - Stadt Augsburg

Kultur der Anerkennung

Anerkennung von Bürgerschaftlichem Engagement ist zunächst eine Frage der Haltung und des Selbstverständnisses innerhalb der Einsatzstelle. Da die Motivation der Bürgerinnen und Bürger sich bürgerschaftlich zu engagieren persönliche Unterschiede aufweist, ist auch die von Ihnen gewählte Form der Anerkennung unterschiedlich. Individuelle Beratung hierzu gibt das Büro für Bürgerschaftliches Engagement.

Mediale Anerkennungsaktion „Füreinander!"

„Füreinander!“ ist das niederschwellige Anerkennungsformat der Stadt Augsburg für alle bürgerschaftlich Engagierten – egal, ob sie sich eine Stunde, einen Nachmittag oder ungezählte Wochen und Monate für ihre Mitmenschen engagieren. Vereine, Organisationen, Initiativen aber auch Einzelpersonen können engagierte Personen für die Ehrung vorschlagen. Ebenso können sich Engagierte auch selbst vorschlagen. Über die Geehrten wird auf vielen Kanälen berichtet und sie erhalten einen kleinen Preis. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Die Preisträgerinnen und Preisträger stellen wir hier regelmäßig vor.

Ehrenamtsempfang

Einmal im Jahr werden alle neuen Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte der Stadt Augsburg und weitere besonders engagierte Personen von der Oberbürgermeisterin zu einem feierlichen Empfang eingeladen. In festlichem Rahmen wird den Freiwilligen für ihr herausragendes Engagement gedankt.

Ehrenamtskarte

Mit der Einführung 2018 wurde die Anerkennungskultur der Stadt Augsburg um einen weiteren Baustein ergänzt. Dank der Bayerischen Ehrenamtskarte erfährt überdurchschnittliches, langjähriges Engagement (seit mindestens zwei Jahren mindestens 250 Stunden im Jahr) jetzt eine besondere Würdigung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ehrenamtsnachweis

Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist ein Dokument, das die ehrenamtliche Tätigkeit dokumentiert. In diesem Nachweis werden neben der ausgeübten Tätigkeit, auch die Fähigkeiten und Kompetenzen beschrieben, die durch die Tätigkeit unter Beweis gestellt werden. Der Ehrenamtsnachweis Bayern wird über den jeweiligen Trägerverband beantragt. Für nicht verbandsgebundene Träger ist bei der Stadt Augsburg Ihr Ansprechpartner das Büro für Bürgerschaftliches Engagement.

Neue Engagement-Ideen

Engagementförderung

Sie haben allgemeine Fragen zum freiwilligen Engagement? Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung? Wir beraten Sie gerne.

Es gibt viele verschiedene Fördermöglichkeiten, z.B. über Stiftungen und Preisgelder.
Die Stadt Augsburg bezuschusst insbesondere neue und innovative Engagement-Ideen, um Menschen zur aktiven Teilhabe und Partizipation an der Gestaltung der Stadt Augsburg zu ermutigen. Unter Projektförderung finden Sie alle dazu relevanten Informationen.

Kooperationspartner werden

Sie möchten die Augsburger Engagement-Landschaft mitgestallten? Dann werden Sie Teil des Forums für Bürgerschaftliches Engagement und unterstützen es zum Beispiel mit Ihrer Expertise. Dieses trisektoriale Netzwerk ist eine Kooperation von Bürgerschaft, Politik/Verwaltung und der Wirtschaft.

Zahlreiche Engagementfelder wie Sport, Kirchen/Religion, Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen, Senioren, Jugend, ARGEs, Integration, Inklusion, Klima, Umwelt, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Internationales und Vielfalt sind im trisektorialen Netzwerk vertreten. Das Büro für Bürgerschaftliches Engagement berät Sie gerne über Kooperationsmöglichkeiten.

Projektförderung

Zur Förderung neuer, innovativer Engagement-Ideen kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie hier

Versicherung

Bayerische Ehrenamtsversicherung

Seit dem Jahr 2007 finanziert der Freistaat Bayern eine subsidiäre Versicherung für Ehrenamtliche. Der Versicherungsschutz hier ist nachrangig, d.h. ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht im Schadensfall vor.

Haftpflichtversicherung

Vereine und Träger sollten unbedingt eine Vereins-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit dem Träger bzw. mit der Kommune ist zu klären, ob Freiwillige hier mitversichert sind. Wichtig ist auch, eindeutig zu klären, wie das Verfahren zu diesem Versicherungsschutz läuft.  

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die jeweilige Berufsgenossenschaft geregelt. Im Bereich der Wohlfahrtsverbände ist dies die bgw Hamburg, bei der Versicherungsschutz von Freiwilligen kostenfrei ist. Bei anderen Organisationen können dies auch andere Berufsgenossenschaften sein und ggf. geringe jährliche Mehrkosten entstehen. Bei der Stadt Augsburg (und allen anderen Kommunen) ist es der Gemeindeunfallversicherungsverband. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Spitzenverband oder direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die jeweiligen Bedingungen.  

Versicherung von Kfz-Schäden im freiwilligem Engagement

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges muss selbstverständlich eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese deckt berechtigte Ersatzansprüche eines Unfallgegners ab mit dem Risiko einer versicherungstechnischen Höherstufung, falls keine Vollkasko-Versicherung, die auch für eigene, verschuldete Schäden gilt, existiert.
Die Subsidiarität greift auch hier.
Wenn ein Unfall von Ehrenamtlichen selbst verursacht wird, greift ausschließlich eine eigene Vollkasko-Versicherung (ggf. mit Selbstbeteiligung), das heißt der eigene PKW-Schaden wird insoweit beglichen. Bei gegnerischem Unfallverursacher greift dessen KFZ-Versicherung. Diese Regulierungen sind stets vorrangig, wobei die Versicherungen ein internes Ausgleichsverfahren durchführen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.