Wohnhilfeprojekt

Zentraler Punkt städtischer Obdachlosenpolitik ist das von der Fachstelle für Wohnen und Unterbringung initiierte Wohnhilfeprojekt (WHP). Vorläufer für dieses Projekt war eine Kooperation zur Begleitung von Wohnungsnotfällen zwischen dem Sozialamt der Stadt Augsburg und dem SKM (Sozialdienst katholischer Männer im Caritasverband) – Kath. Verband für soziale Dienste, die seit 1999 bestand.

Das Besondere an diesem Projekt stellt die Einbindung der in diesem Bereich tätigen Träger der freien Wohlfahrtspflege dar, z. B. Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SKF), Sozialdienst Kath. Männer SKM, Drogenhilfe Schwaben, Verein Schalom e.V. und dem Diakonischen Werk Augsburg. Gleichlautende Vereinbarungen sichern das sozialpädagogische Fachwissen freier Träger. Durch die Federführung der Stadt Augsburg wird gleichzeitig ein hoher Standard in der Verwaltung von Einrichtungen und Wohnungen gesichert.

In Augsburg wird auf Grundlage des Beschlusses des Sozialhilfeausschusses vom 21.04.2004, Drucksache Nr. 04/00153 der Vermeidung bzw. der Bekämpfung von Obdachlosigkeit seitens der Sozialverwaltung ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt.

Die Betreuung von Obdachlosen ist in der Verantwortung der Fachstelle für Wohnen und Unterbringung. Hier liegt die geeignetste Handlungsbasis, um dem gestellten Ziel ganzheitlicher Lösungen gerecht zu werden.

Obdachlosigkeit wird nicht mehr als primär ordnungspolitische Aufgabe sondern vielmehr als sozialpolitische Aufgabe der Stadt wahrgenommen. Neben einem sicheren und ausreichenden Einkommen ist eine dauerhaft finanziell tragbare Wohnung Grundlage einer intakten Lebensführung.

Obdachlosenunterkunft der Stadt Augsburg

Obdachlosenunterkunft. Foto: Stadt Augsburg. Johannes-Rösle-Str. 10
86152 Augsburg
Telefon 0821 324-4255

  • Selbstversorgerhaus
  • 24 Stunden geöffnet
  • Nachtruhe von 23:00–04:30 Uhr
  • tägliche Aufnahme bis 19:00 Uhr, in begründeten Einzelfällen auch später
  • Gebühren: 180,00 Euro

Leistungen

Das Wohnhilfeprojekt leistet umfassende Hilfestellungen in folgenden Bereichen:

Die Prävention

  • Die Räumung der Wohnung soll verhindert werden
  • Sozialpädagogoische und wirtschaftliche Unterstützung kommt schnell und unbürokratisch bei den Klienten an.
  • Vermittlung zwischen Vermieter und Klient
  • Fallmanagement im Vorfeld der Räumung

In der Unterkunft

  • Bei Notwendigkeit sofortige Aufnahme in das Wohnhilfeprojekt
  • Individuelle Hilfestellung bzw. Hilfevermittlung vom ersten Tag an
  • Möglichst kurzer Aufenthalt in der Unterkunft
  • Schnelle und nachhaltige Wiedereingliederung in eine geeignete Wohnform

Nach Auszug aus der Unterkunft

  • Nachsorge der Klienten über Wohnhilfeprojekt und Ansprechpartner für den Vermieter
  • Ziel: Sicherheit für Vermieter und dadurch Anreiz Obdachlose in ein dauerhaftes Mietverhältnis aufzunehmen