
Wer macht was – Zuständige in Augsburg
Arbeitsmarkt
Asylsuchende, die sich bereits länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, dürfen arbeiten. Vorausgesetzt, kein gleichwertig qualifizierter Deutscher oder anderer vorrangig zu behandelnder Arbeitnehmer hat sich beworben. Zuständig in Augsburg ist die Agentur für Arbeit und die Ausländerbehörde.
Flüchtlinge, die prüfen lassen möchten, ob ihre im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt wird, wenden sich in Augsburg an die Anerkennungsberatung MirgraNet.
Asylverfahren
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet, ob ein Asylsuchender in Deutschland bleiben darf oder abgeschoben wird – in einer nicht öffentlichen Anhörung. Seit Dezember 2015 ist das BAMF mit einer Außenstelle in Augsburg vertreten.
Ausländerrecht
Ansprechpartner in Sachen Ausländerrecht ist die Ausländerbehörde. Sie erteilt die Aufenthaltsgestattung, beurteilt, ob ein Asylsuchender arbeiten darf, und ist zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen.
Ein weiterer Ansprechpartner für Ausländerrecht ist die Law Clinic Augsburg. Sie bietet Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsberatung an. Mehr dazu steht unter „Ich will helfen: Ich spende Zeit...".
Bildung/Ausbildung
- Schulpflichtige Flüchtlingskinder besuchen Übergangsklassen und lernen Deutsch. Zuständig in Augsburg ist die Fachberatung Migration am Staatlichen Schulamt.
- Das Amt für Kinder, Jugend und Familie kümmert sich um Ausbildungsplätze für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge.
- Unterstützung bei der Ausbildungsvermittlung kommt von verschiedenen Einrichtungen. Mehr dazu steht unter „Ich will helfen: Ich biete einen Job...”.
- Schulpflichtige Flüchtlinge können in Bayern von einem bundesweit einzigartigen Modellprojekt profitieren. Im Schuljahr 2015/2016 stehen über 400 Klassen an bayerischen Berufsschulen zur Verfügung, in denen junge Asylbewerber und Flüchtlinge gezielt Deutsch lernen und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Mehr zum Projekt „Perspektive Beruf“
- Die Neue Stadtbücherei Augsburg bietet Asylsuchenden Literatur in der Herkunftssprache, Deutschkurse in Buch- und CD-Form, 35 Internetarbeitsplätze – gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Jahr. >> weiterführende Seite für Deutschlernende
Mehr zum Thema Bildung und Flüchtlinge: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutschkurse
Anspruch auf einen offiziellen Sprachkurs haben nur Asylsuchende, die gute Chancen auf Anerkennung haben (Wie lernen Asylsuchende Deutsch). Trotzdem haben Flüchtlinge – unabhängig ihrer Herkunft – die Möglichkeit, Deutsch zu lernen. Helferkreise und Organisationen organisieren Kurse. Es werden noch ehrenamtliche Deutschlehrer gesucht. Interesse? Kontaktdaten finden Sie unter „Ich will helfen: ich spende Zeit...“.
Anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Asylsuchende aus bestimmten Herkunftsländern sind berechtigt, offizielle Integrationskurse zu besuchen. In Augsburg gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Eine Übersicht und mehr zum Thema Deutsch lernen steht hier.
Dezentrale Unterkünfte
Seit Dezember 2014 schafft die Stadt Augsburg dezentralen Wohnraum für Asylsuchende. Der Fachbereich Wohnen und Unterbringung im Sozialreferat kümmert sich um die Anmietung und Einrichtung von Immobilien und betreut die Asylsuchenden nach ihrer Ankunft.
Mehr zu den dezentralen Unterkünften in Augsburg lesen Sie unter „Zahlen und Fakten“.
Räume gesucht! Wer ein leerstehendes Haus zu vermieten hat, kann sich an den Fachbereich Wohnen und Unterbringung wenden.
Erstaufnahme und Gemeinschaftsunterkünfte
Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte in Augsburg ist die Regierung von Schwaben. Sie ist zuständig für die Verteilung, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden.
Freiwilliges Engagement
In Augsburg gibt es – neben privat organisierten Hilfsprojekten und Migrantenselbstorganisationen – Einrichtungen und Vereine, die seit langem Flüchtlinge unterstützen. Dazu zählen das Bayerische Rote Kreuz, der Caritas-Verband, das Diakonische Werk und der Verein Tür an Tür. Mehr zu den Begegnungsräumen und Vereinen finden Sie unter Interkulturelle Treffpunkte.
Wer sich in Augsburg ehrenamtlich für asylsuchende Menschen einsetzen möchte, kann sich unter „Ich will helfen: Ich spende Zeit...“ über verschiedene Hilfsaktionen informieren, oder sich an das Büro für Bürgerschaftliches Engagement und an das Freiwilligen-Zentrum wenden. Dort gibt es kostenlose Engagement-Beratungen („Was kann ich wo machen?“) und spezielle Schulungen („Wie bin ich versichert?“ oder „Was sagt das Asylrecht?“).
Gesundheit
Asylbewerber haben vom ersten Tag ihrer Anwesenheit in Deutschland an das Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür, wenn sie noch keine Krankenversicherung haben, vom zuständigen örtlichen Träger (Amt für Soziale Leistungen, ASL) pro Quartal einen Krankenschein und können damit niedergelassene Ärzte aufsuchen.
Notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Betreuung bei werdenden Müttern und Wöchnerinnen, Schutzimpfungen gemäß der geltenden Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen (insbesondere für Kinder) werden nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Nach § 6 Abs. 1 AsylbLG können andere Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Auch für Asylbewerber steht das System der Notfallversorgung zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt bietet bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten und Tuberkulose Beratung und Untersuchung gemäß § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an.
Rückkehrberatung
Die Zentrale Rückkehrberatung Südbayern berät unter anderem Flüchtlinge, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen oder wollen. Dabei gibt es konkrete Hilfen, zusätzlich werden Perspektiven und aktuelle Zustände im Herkunftsland aufgezeigt.
Sozialberatung
In Augsburg gibt es verschiedene Beratungsstellen für Flüchtlinge – in den Gemeinschaftsunterkünften und bei verschiedenen Organisationen. Hier geht es zur Übersicht mit den jeweiligen Kontaktdaten.
Soziale Leistungen
Nach ihrer Ankunft in Augsburg sprechen Asylsuchende beim Amt für Soziale Leistungen (ASL) vor. Die Mitarbeiter prüfen, ob unterhaltspflichtige Verwandte im Bundesgebiet wohnen oder Vermögen vorhanden ist. Kann beides ausgeschlossen werden, sind die Bewerber hilfsbedürftig. Der Hilfsanspruch wird berechnet und monatlich auf ein persönliches Konto überwiesen. Alle 2 bis 3 Monate überprüft das ASL den Status der Hilfsbedürftigkeit. Wie hoch die Leistungen sind, steht in unseren FAQs.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs)
Bei Asylsuchenden, die ohne Eltern nach Deutschland kommen und noch keine 18 Jahre alt sind, greift das Jugendhilferecht. Zuständig sind in diesem Fall die Jugendämter, in Augsburg also das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden in speziellen Einrichtungen, von anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe, betreut.
Mehr zu diesen Einrichtungen in Augsburg finden Sie auf der Seite Zahlen und Fakten.
Titelfoto: Siegfried Kerpf/Stadt Augsburg