Dürfen Asylsuchende arbeiten? Foto: Annette Zoepf

Ich biete einen Job – Wissenswertes für Arbeitgeber

Asylsuchende, die sich bereits seit 3 Monaten in Deutschland aufhalten, dürfen arbeiten – nach Zustimmung der Agentur für Arbeit und Ausländerbehörde. In Augsburg gibt es verschiedene Initiativen und Behörden, die Asylsuchende bei der Jobsuche unterstützen, Arbeitgeber beraten oder Ausbildungsplätze an junge Flüchtlinge vermitteln.

Dürfen Asylsuchende arbeiten?

Entscheidend ist der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden:

  • Anerkannte Asylsuchende/Flüchtlinge dürfen jede Beschäftigung aufnehmen. Arbeitgeber müssen nichts gesondert beachten.
  • In den ersten drei Monaten nach Ankunft dürfen Asylsuchende nicht arbeiten.
  • Asylsuchende, die sich mindestens drei Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben, können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Vorausgesetzt, es liegt keine gleichwertige Bewerbung von deutschen oder anderen vorrangig zu behandelnden Arbeitnehmern vor (Vorrangprüfung). Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, diese Entscheidung zu fällen. Die Ausländerbehörde muss wiederum bei der Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.

Die Vorrangprüfung entfällt:

  • Für Hochschulabsolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.
  • Für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen.
  • Wenn die Personen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.

Sonderfall Ausbildung

Drei Monate nach ihrer Ankunft dürfen Asylsuchende eine betriebliche Ausbildung beginnen. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist dafür nicht nötig. Nur die Ausländerbehörde muss zustimmen. Was im Normalfall kein Problem ist. Ausgenommen sind die Asylsuchenden, gegen die ein Arbeitsverbot verhängt worden ist.

Arbeits- und Ausbildungsvermittlung: Ansprechpartner in Augsburg

Berufliche Anerkennung

Ob im Ausland beworbene Qualifikationen anerkannt werden, hängt vom Beruf und Herkunftsland ab. In vielen Fällen ist eine offizielle Anerkennung nötig. In Augsburg finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner im Bereich der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland: Regionales Beratungsnetzwerk MigraNet, Projekt Anerkennungsberatung.

Weitere Infos zur beruflichen Anerkennung finden Sie hier.