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Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln 2026
Antragsstellung vom 1. bis 30.Juni 2026 möglich
- Förderung Studierender sowie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11
- Fördermittel aus von der Stadt Augsburg verwalteten Stiftungen
- Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Augsburg
- Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation sowie persönlicher Lebensumstände
Studierende an Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen sowie Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse an Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Stiftungsamt eine Studienbeihilfe beantragen. Gefördert wird das Angebot durch Stiftungen, die von der Stadt Augsburg verwaltet werden. Die Antragsfrist läuft vom 1. bis 30. Juni.
Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Augsburg, der Studienort ist dabei nicht entscheidend. Bis spätestens Montag, 30.Juni müssen die vollständig ausgefüllten und mit den erforderlichen Nachweisen über Leistungen und wirtschaftliche Verhältnisse ergänzten Anträge digital per Online-Formular auf augsburg.de/studienbeihilfen eingereicht werden. Ehrenamtliches Engagement sowie besondere persönliche Lebensumstände werden bei der Entscheidung besonders gewürdigt.
Weitere Informationen gibt es im Stiftungsamt bei Gisela Börner unter der Telefonnummer 0821 324-4326 oder per E-Mail an studienbeihilfe@augsburg.de.