Gesundheitsamt ist auf Fälle von Affenpocken vorbereitet

05.07.2022 13:16 | Pressemitteilungen

Erster registrierter Fall in Augsburg befindet sich in häuslicher Isolierung

  • Gesundheitsamt informiert zur meldepflichtigen Krankheit
  • Wichtige Quelle: Robert Koch Institut
  • www.rki.de/affenpocken
  • Keine Hinweise auf epidemische Entwicklung

Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg ist auf Fälle von Affenpocken vorbereitet. Ein erster Fall der meldepflichtigen Krankheit ist jetzt in Augsburg registriert worden. Laut städtischem Gesundheitsamt befindet sich die Person aktuell in häuslicher Isolierung, ebenso die ermittelten engen Kontaktpersonen. Weitere Kontaktpersonen werden informiert. Bislang ist die Ansteckungsquelle nicht bekannt. „Da die Person nicht verreist war, muss von einer Ansteckung in Augsburg oder in der näheren Umgebung ausgegangen werden“, so Gesundheitsamtsleiter Dr. Thomas Wibmer.

Informationen des Robert Koch Instituts

Mit Blick auf die Symptomatik und mögliche Übertragungswege der Krankheit verweist der Mediziner auf die Homepage des Robert Koch Instituts www.rki.de/affenpocken. Auch finden sich dort Empfehlungen zur Verringerung des Ansteckungsrisikos. Ebenso werden Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben.

Kontakt mit Körperflüssigkeiten

Als möglicher Übertragungsweg wird der unter anderem der Kontakt mit Körperflüssigkeiten sowie mit Kleidung, Bettwäsche, Handtüchern, Oberflächen und Gegenstände wie Essgeschirr oder Sexspielzeug, die von einer Person mit Affenpocken benutzt oder berührt wurden, genannt.  Eine Übertragung durch ausgeschiedene Atemwegssekrete (Tröpfchen) – etwa bei einer Unterhaltung mit einer Person in unmittelbarer Nähe -  ist bereits beim Auftreten unspezifischer Symptome, wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, und noch vor der Entwicklung der Hautläsionen möglich. Eine Übertragung über Aerosole hingegen ist nach aktuellem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Infizierte sind in der Regel ansteckend, solange sie Symptome haben, meist zwei bis vier Wochen lang.

Bei Verdacht zwingend in ärztliche Behandlung

Gesundheitsamtsleiter Dr. Thomas Wibmer rät Personen bei Verdacht auf Affenpocken, sich in jedem Fall in ärztliche Behandlung zu begeben und die Praxis vorher telefonisch zu informieren. „Affenpocken sind eine meldepflichtige Krankheit. Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt akute Fälle zu melden. Wir sind darauf vorbereitet, sehen derzeit aber keinerlei Hinweise, auf eine epidemische Ausbreitung. Vergleiche etwa mit Corona sind abwegig und verbieten sich“, so der Mediziner. Auch das RKI sieht eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland nach derzeitigen Erkenntnissen „als gering“ an.

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken-Flyer.pdf?__blob=publicationFile

RKI - Infektionskrankheiten A-Z - Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Affenpocken