Coronavirus: Das gilt ab 8. März

06.03.2021 15:15 | Pressemitteilungen

12. BayIfSMV und neue Augsburger Allgemeinverfügung veröffentlicht. Öffnungsschritte abhängig von der 7-Tage-Inzidenz.

  • Private Kontakte wieder mit einem weiteren Haushalt möglich
  • Öffnung von Buchhandlungen und Termin-Shopping im Einzelhandel 
  • Erweiterte Möglichkeiten für Outdoor-Sport
  • Öffnung von Augsburger Museen, Galerien und Botanischem Garten in Vorbereitung 

Auf Basis der Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom vergangenen Mittwoch hat der Freistaat Bayern eine Öffnungsstrategie in mehreren Etappen und in Abhängigkeit der jeweils örtlichen 7-Tage-Inzidenz festgelegt. Hierzu hat er am gestrigen Freitagabend die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) veröffentlicht. 

Zur Verlängerung der geltenden Regelungen (bis 28.03.2021) hat die Stadt Augsburg eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht wurde. 

Ab dem kommenden Montag, 08. März ergeben sich nach heutigem Stand der Inzidenz (56,0; Quelle: RKI) folgende Lockerungen der Schutzmaßnahmen:

Private Kontakte

Private Treffen sind nunmehr wieder mit Mitgliedern des eigenen und einem weiteren Hausstand – beschränkt auf maximal fünf Personen – möglich. Zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. 

Buchhandlungen und Termin-Shopping im Einzelhandel

Buchhandlungen, Büchereien, Archive und Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Der sonstige Einzelhandel darf für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum öffnen („Click & Meet“). Wie bei den bisher schon geöffneten Läden gelten auch hier Zugangsbeschränkungen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden.

Sport im Freien

Es ist nur kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen. Voraussetzung sind insbesondere eine vorherige Terminbuchung, die Erhebung der Kontaktdaten der Besucher und eine FFP2-Maskenpflicht.  

Die Kunstsammlungen und Museen Augsburg dürften damit grundsätzlich ab dem 8. März öffnen. Der Lockdown wird dort derzeit jedoch noch genutzt, um neue Kassensysteme zu installieren. Aus diesem Grund werden Schaezlerpalais, Maxmuseum, H2 und Römerlager werden erst am 16. März öffnen. Der Garten des Schaezlerpalais und der Innenhof des Maxmuseums werden ab dem kommenden Montag öffnen. Aufgrund der begrenzten Raumkapazitäten bleiben Mozarthaus und Brechthaus vorerst geschlossen, da die Anforderungen an den Infektionsschutz nicht erfüllt werden können. 

Der Botanische Garten bereitet sich auf eine Wiedereröffnung im Lauf der kommenden Woche vor. Die Stadt Augsburg informiert, sobald ein genauer Öffnungstermin feststeht.

Alle Rechtsgrundlagen und geltenden Schutzmaßnahmen sind auch auf augsburg.de/infektionsschutz nachzulesen.