Startschuss für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

26.02.2021 09:41 | Pressemitteilungen

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 672 „Zwischen der Kleingartenanlage Griesle und der Schillstraße“

  • 12 Bauplätze zwischen 350 und 600 Quadratmetern
  • Bewerbungsphase vom 12. April bis 21. Mai 2021
  • Teilnahme am Vergabeverfahren nur online möglich
  • Vergabe richtet sich nach Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit

Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ist in Augsburg mehr denn je eine der wichtigsten Aufgaben der Stadtpolitik. In den zurückliegenden Jahren hat sich Augsburg zu einer attraktiven und lebenswerten Großstadt entwickelt. Insbesondere für Familien wird der Eigenheimerwerb aber immer schwieriger. „Ich bin mir der besonderen Herausforderungen für junge Familien auf der Suche nach einem Grundstück für das Eigenheim bewusst. Deshalb freut es mich sehr, dass wir bei der aktuellen Vergabe erneut dieser Bevölkerungsgruppe attraktive Grundstücke anbieten können“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber.

Die Stadt stellt sich dieser Herausforderung mit der Ausweisung von Wohnbauflächen und der Förderung von bezahlbarem Wohnraum. Man wolle damit ein Signal auch für weniger vermögende Familien setzen, so Liegenschaftsreferent Dr. Wolfgang Hübschle. Gebündelt werden diese Aktivitäten im Bereich der kommunalen Wohnungspolitik in der Offensive Wohnraum Augsburg (OWA).

Zwölf Bauplätze zwischen 350 und 600 Quadratmetern

Nach umfangreichen Vorarbeiten wird die Stadt Augsburg im April 2021 mit dem Verfahren zur Vergabe von zwölf voll erschlossenen Baugrundstücken für Einfamilienhäuser beginnen. Dabei werden acht Baugrundstücke veräußert, vier im Erbbaurecht vergeben. Die Grundstücksgrößen bewegen sich zwischen 350 und 600 Quadratmetern. Der Preis für die Baugrundstücke liegt einheitlich bei 580 Euro/Quadratmeter. Dieser Wert dient auch als Ausgangsbasis für die Berechnung der Erbbauzinszahlungen.

Für die anteilig mit den Baugrundstücken zu erwerbenden privaten Verkehrsflächen, wurde ein Betrag von 230 Euro/Quadratmeter festgesetzt. Die Höhe des Kaufpreisnachlasses wird gestaffelt nach der Höhe des Einkommens errechnet. Auf den Grundstückspreis (ohne Verkehrsflächen) kann dabei bei entsprechender Einkommenslage ein Nachlass gewährt werden. Die Vergabe erfolgt unter Anwendung der vom Stadtrat beschlossenen „Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, orientiert an den Kriterien Einkommen, Vermögen und Ortsansässigkeit“. Die entsprechend der Platzierung im Verfahren punktbesten Bewerber sind zur Auswahl des Wunschgrundstückes berechtigt.

Bewerbungsphase vom 12. April bis 21. Mai 2021

Die Bewerbungsfrist läuft vom 12.04.2021 bis 21.05.2021. Eine Teilnahme am Vergabeverfahren ist unter www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/wohnen-und-bauen/offensive-wohnraum-augsburg/schaffen-von-wohneigentum/schillstrasse möglich. Über diesen Link sind die Vergabekriterien und die für die Bewerbung notwendigen Formulare erhältlich.

Vorsorglich weist das Liegenschaftsamt darauf hin, dass eine Teilnahme am Vergabeverfahren nur online über die bereitgestellten Formulare möglich ist. Bewerbungen in anderer Form werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 672 / Bildnachweis: Stadtplanungsamt der Stadt Augsburg