Kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige

18.01.2021 12:08 | Pressemitteilungen

Stadt Augsburg beauftragt postalischen Versand von 130.000 Masken an Bedürftige

  • FFP2-Masken verpflichtend, auch N95- oder KN95-Masken erlaubt
  • Kulanzfrist bis Montag, 25. Januar
  • LMF übernimmt Versand der FFP2-Masken
  • OB Weber: „Wir lassen Bedürftige nicht allein.“

Seit heute, 18. Januar 2021, müssen in Geschäften (die Eingangsbereiche und Parkplätze eingeschlossen), im ÖPNV, auf Wochenmärkten, in Praxen und in Apotheken FFP2-Masken, oder Masken mit vergleichbarem Schutz (N95- oder KN95-Masken) getragen werden. Ausgenommen sind Beschäftigte und Kinder bis einschließlich 15 Jahren. Diese Verschärfung der Maskenpflicht wurde von der Bayerischen Staatsregierung verordnet, gleichzeitig räumte sie eine Kulanz bis zur Vollstreckung der Maskenpflicht bis Montag, 25. Januar, ein. Die Stadt Augsburg setzt diese Vorschrift nun im Auftrag der Staatsregierung um.

Versand per Post, um Menschenansammlungen zu vermeiden

Die Stadt Augsburg ließ bereits vergangene Woche unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit der Organisation des Versands von über 130.000 FFP2-Masken an bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger beginnen. Martin Schenkelberg, Sozialreferent der Stadt Augsburg: „Für den postalischen Versand spricht der Infektionsschutz: Eine persönliche Abholung an einigen wenigen zentralen Orten könnte zu Menschenansammlung führen, obwohl es gilt, Kontakte zu vermeiden. Mit dem Versand, den der Augsburger Briefdienstleister LMF übernimmt, sind wir zudem schneller als mit einer Verteilung.“

Stadt Augsburg fasst Kreis der Bedürftigen größer

Als „bedürftig“ werden seitens des Freistaats Leistungsempfangende aus SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe), Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten der „Tafel“ sowie Obdachlose betrachtet. „Wir haben den Kreis derer, die als bedürftig gelten, für Augsburg weiter gefasst und beziehen explizit auch Beziehende von Wohngeld, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und des Kinderzuschlags in die Bedarfsberechnung mit ein“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Wir dürfen die Bedürftigen nicht alleine lassen.“ Auch Betreuende von pflegebedürftigen Angehörigen sollen FFP2-Masken vom Freistaat Bayern erhalten. Das Ausgabeprozedere wird derzeit insbesondere unter datenschutzrechtlichen Aspekten geklärt. Die Stadt Augsburg ist hierzu in Abstimmung mit den Pflegekassen.

Weiterführende Informationen unter www.augsburg.de/infektionsschutz