Ringen um beste Lösungen für Besuchsregelungen in Seniorenheimen

23.11.2020 16:01 | Pressemitteilungen

Sozialreferent Martin Schenkelberg führt Gespräch zwischen Seniorenbeirat und Arbeiterwohlfahrt herbei

  • Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte gleichwichtig
  • Abwägung zwischen persönlicher Freiheit und Infektionsschutz
  • Regelungen erfordern gesellschaftlichen Konsens

In die Auseinandersetzung des Seniorenbeirats der Stadt Augsburg mit der Arbeiterwohlfahrt wegen unterschiedlicher Auffassungen zu Besuchsregelungen in Seniorenheimen während der Corona-Pandemie, die die Einrichtungen personell nicht überfordern und den Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden gewährleisten sollen, hat sich jetzt Sozialreferent Martin Schenkelberg eingeschaltet. „Sowohl der Vorsitzende des Seniorenbeirats, Dr. Robert Sauter, als auch Eckard Rasehorn als Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) handeln in ihren jeweiligen Funktionen verantwortungsvoll und mit Bedacht im Sinne der älteren Menschen in unserer Stadt. Das Engagement der beiden ist in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wertvoll“, so der Sozialreferent.

Während sich die Stadt Augsburg und mehrere Wohlfahrtsverbände darauf verständigt haben, dass Heimbewohnerinnen und –bewohner an Besuchstagen von jeweils einer Person für maximal eine Stunde Besuch haben dürfen, schränkt diese Regelung nach Auffassung des Seniorenbeirats die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Bewohner zu stark ein.

Regelungen sind vom Einzelfall abhängig

Nach einem ersten klärenden Gespräch mit Sozialreferent Martin Schenkelberg äußern sich beide Seiten einvernehmlich. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, dass Seniorenbeirat und AWO unterschiedliche Rollen und Perspektiven haben. „Dennoch sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass uns beiden der Gesundheitsschutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden in den stationären Senioreneinrichtungen ebenso wichtig ist, wie die Freiheitsrechte von Seniorinnen und Senioren. Angemessene und rechtlich sichere Regelungen zu Besuchen in Altersheimen setzen daher unter Beachtung des jeweiligen Infektionsgeschehens immer eine Einzelfallentscheidung in den Heimen voraus. Zu den Grundsätzen dieser schwierigen Abwägungsentscheidungen werden wir weiterhin im Gespräch bleiben“, so Dr. Robert Sauter und Eckard Rasehorn.

Arbeit in Senioreneinrichtungen braucht Wertschätzung

Sozialreferent Martin Schenkelberg betont, dass es zwischen Seniorenbeirat und AWO „keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit über die Gefahren der Corona-Pandemie gibt. Deshalb finde ich es sehr gut, dass beide Seiten sich zu einem persönlichen Gespräch bereiterklärt haben.“ Dass dabei fachliche Gemeinsamkeiten deutlich herausgestellt werden konnten, sei erfreulich. Schenkelberg weiter: „Aus meiner Sicht ist es gut und wichtig, wenn wir gerade in diesem grundrechtssensiblen Bereich um die besten Lösungen ringen. Aber es ist auch notwendig, dass unsere Regelungen auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Denn die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeitenden in unseren Senioreneinrichtungen brauchen das berechtigte Gefühl, dass sich ihre Arbeit auf einer sicheren rechtlichen Grundlage bewegt und die Stadtgesellschaft die stationäre Pflege insgesamt wertschätzt.“

AWO und Seniorenbeirat bleiben zur Ausgestaltung der Besuchsregelungen weiterhin im Gespräch. Sozialreferent Schenkelberg regte weitere Gespräche zwischen den Einrichtungsträgern und dem Seniorenbeirat an mit dem Ziel, optimierte Regelungen für die Situation der Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu finden, die den Interessen aller Beteiligten besser gerecht werden.