Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt als sogenanntes Querschnittsamt verwaltet privatrechtlich ein Immobilienvermögen von mehreren hundert Millionen Euro mit dem Ziel einer nachhaltigen, werterhaltenden und wirtschaftlichen Bewirtschaftung, von der Vermietung von Stellplätzen bis hin zu komplexen Bauherrenfunktionen bei Hochbaumaßnahmen.

Gleichzeitig gestaltet das Liegenschaftsamt wesentliche strategische Stadtentwicklungsprozesse durch ein sorgsames und weitsichtiges Flächenmanagement mit. Dazu gehört die nachhaltige Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung praxisnaher Immobilien-und Vermarktungsstrategien, die den stadtpolitischen und stadtgesellschaftlichen Anforderungen entsprechen.

Zu den Kunden des Liegenschaftsamtes zählen nicht nur städtische Dienststellen oder Beteiligungsunternehmen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, private und öffentliche Institutionen und Unternehmen sowie eine Vielzahl weiterer Stakeholder. Organisiert ist das Amt mit zwei Fachbereichen, zentralen internen Servicebereichen und einem Projektmanagement für übergreifende Aufgabenstellungen.

Leistungsspektrum des Liegenschaftsamtes

Als Baustein für eine nachhaltige Bodenpolitik vergibt die Stadt Augsburg künftig stadteigene Wohnbau- und Gewerbeflächen des Liegenschaftsamtes grundsätzlich im Erbbaurecht.

Diese politische Neuausrichtung wurde vom Wirtschaftsförderung-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 25.11.2020 beschlossen. Die für Neubestellungen generell zu Grunde liegenden Konditionen – aufgeteilt nach Gewerbe / Wohnen ohne Förderung / Wohnen mit Förderung gem. Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, können hier eingesehen werden.

Wohnbauflächen

Die Stadt Augsburg vergibt attraktive Immobilien zur Wohnbebauung.

Erbbaurechtsgrundstücke

Erbbauberechtigte haben im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer auf die Laufzeitdauer des Erbbaurechts. Sie werden im Erbbaugrundbuch als Eigentümer des Erbbaurechts eingetragen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit das Grundstück zu erwerben. Das Erbbaurecht kann mit Zustimmung der Stadt Augsburg grundpfandrechtlich belastet werden. Vorteil des Erbbaurechts ist die leichtere Finanzierung des Eigenheimes durch einen niedrigeren Eigenkapitalanteil und durch einen geringeren Erbbauzins.

Vergabe von bebauten Grundstücken 

Die Stadt Augsburg vergibt bebaute Grundstücke, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt. 

Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken

Die Stadt Augsburg vergibt attraktive Bauplätze zur gewerblichen Nutzung zum Verkauf an, die Ihnen einen großen Standortvorteil verschaffen.

Beratung und Auskünfte über den Gewerbestandort Augsburg bei Betriebsgründungen bzw. -verlagerungen sowie Gewerbeimmobilien gibt es direkt von der Standortberatung des Referates 8 (standortberatung@augsburg.de) und auf der Seite Wirtschaftsstandort Augsburg. Der eigentliche Verkauf erfolgt über das Liegenschaftsamt.

Nördlich der Derchinger Straße GI Lechhausen Nord
Innovationspark SO Forschung und Entwicklung Univiertel

Vermietung und Verpachtung

Die Einräumung und Löschung von Rechten

Weitere Leistungen