Regionalplanung

Mit der zunehmenden Globalisierung gewinnt der Erhalt der regionalen Identität immer mehr an Bedeutung. Die Regionen entwickeln hierzu ihre eigenen Planungsziele und -grundsätze, die in den Regionalplänen festgelegt werden. Die Regionalplanung obliegt in Bayern den Regionalen Planungsverbänden.

Regionalplan

Der Regionalplan stellt ein Bindeglied zwischen dem übergeordneten Landesentwicklungsprogramm Bayern einerseits und der örtlichen Planung für die Gemeinden und Städte andererseits dar. Der Regionalplan hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen und Belange innerhalb einer Region zu koordinieren. Regelungen hierfür sind im Bayerischen Landesplanungsgesetz zu finden. Für jede der 18 Planungsregionen Bayerns gibt es einen Regionalplan. Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Die Stadt Augsburg ist Mitglied des Regionalen Planungsverbandes Augsburg.

Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Augsburg:

  • Stadt Augsburg
  • Landkreis Aichach-Friedberg
  • Landkreis Augsburg
  • Landkreis Dillingen a. d. Donau
  • Landkreis Donau-Ries
  • alle 141 kreisangehörigen Gemeinden in den o.g. genannten Landkreisen

Die Neufassung des kompletten Regionalplanes der Region Augsburg (9) ist am 20. November 2007 in Kraft getreten. 

Bei Bedarf kann der Regionalplan vom Regionalen Planungsverband Augsburg in Teilen fortgeschrieben werden. So wurde beispielsweise im Frühjahr 2019 zur Fortschreibung des Ziels B IV 3.1.3 „Abweichungen von den Nutzungsbeschränkungen” im Teilfachkapitel B IV 3.1 „Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung im Bereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld” ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde mit Bescheid vom 21. Dezember 2020 die Änderung des Ziels B IV 3.1.3 für verbindlich erklärt.

Im Sommer 2022  wurde ein Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 4 „Wasserwirtschaft“ durchgeführt. Die entsprechende Teilfortschreibung ist noch nicht in Kraft getreten.

Darüber hinaus soll das Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie” fortgeschrieben werden. Als Vorbereitung hierzu fand hierzu im Herbst 2023 eine informelle Anhörung zu Suchräumen statt.