Landesplanung

Die Landesplanung in Bayern ist eng mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) verknüpft. Im LEP werden Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene getroffen. Als Leitbild zur räumlichen Entwicklung Bayerns ist es das wichtigste Instrument der Landesplanung.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Mit dem LEP soll das Leitziel der bayerischen Landesentwicklungspolitik verwirklicht werden, nämlich die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Im LEP werden die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns festgelegt. Darüber hinaus sollen vorhandene Ungleichheiten im Land abgemildert und die Entstehung neuer vermieden werden. Es soll alle raumbedeutsamen Fachplanungen koordinieren und Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung geben. Aus dem LEP werden die Regionalpläne der 18 Planungsregionen Bayerns entwickelt und aus diesen wiederum die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden. Regelungen hierzu sind im Bayerischen Landesplanungsgesetz zu finden.

Leitziele der bayerischen Landesentwicklungspolitik:

  • Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen
  • bewusstes Festhalten am Erfordernis des Abbaus wirtschaftsstruktureller Probleme und der Beseitigung infrastruktureller Engpässe
  • besonderes Augenmerk auf den ländlichen Raum mit Neueinführung des Vorrangprinzips für den schwach strukturierten ländlichen Raum
  • die Wahrung ebenso der Impulsgeberfunktion der Verdichtungsräume sowie speziell der Metropolregionen

Fortschreibung

Das LEP wird regelmäßig fortgeschrieben. Die letzte Gesamtfortschreibung erfolgte im Jahr 2013. Durch eine Teilfortschreibung im Jahr 2018 wurde Augsburg zur Metropole heraufgestuft.

Am 1. Juni 2023 ist die letzte Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität in Kraft getreten.