Ehemalige Ladehöfe

Bebauungspläne

Die Bebauungsplanung im Bereich der ehemaligen Bahnladehöfe wurde aus dem Rahmenplan „Ladehöfe” entwickelt. Am 29. Juli 2010 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 476 „Ehemalige Ladehöfe der DB AG zwischen Hauptbahnhof und Bismarckbrücke” eingeleitet. Parallel hierzu wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich eingeleitet. Am 29. September 2011 wurde die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 476 und die Fortführung in zwei Teilbereichen beschlossen. Er wurde als Bebauungsplan Nr. 476 I, „Äußerer Ladehof zwischen Gögginger Brücke und Bismarckbrücke” und Bebauungsplan Nr. 476 II, „Innerer und mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke” fortgeführt. Grund für die Teilung war ein Planungsvorsprung für den Bereich des äußeren Ladehofs sowie unterschiedliche zeitliche Horizonte für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken für den äußeren bzw. inneren und mittleren Ladehof.

Zwischenzeitlich sind beide Bebauungspläne in Kraft getreten.

Freistellung von Bahnbetriebszwecken

Bei den Ladehöfen handelte es sich um eisenbahnrechtlich gewidmete Flächen, die der Planungshoheit der Stadt Augsburg entzogen waren. Deshalb war ein Verfahren zur Freistellung der Ladehöfe von Bahnbetriebszwecken zwingende Voraussetzung für den Abschluss der Bauleitplanverfahren. Mit der Freistellung von Bahnbetriebszwecken sind die Ladehöfe wieder in die Planungshoheit der Stadt Augsburg übergegangen. Der Bereich des äußeren Ladehofs wurde zum 6. Juli 2011 von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Für den inneren und mittleren Ladehofs erfolgte dies zum 6. Februar 2012 bzw. 7. Juni 2013.