Kleingartenentwicklungsplan

Die Nachfrage nach Kleingärten ist nach wie vor groß. Die 52 Anlagen des Stadtverbands Augsburg sind Oasen der Ruhe und Erholung. Die Augsburger Kleingärtner pflegen mehr als eine Million Quadratmeter „grüne Landschaft” innerhalb und außerhalb ihrer Anlagen. Auch die soziale und integrative Funktion der Kleingärtnervereine darf nicht gering geschätzt werden. Die Bevölkerung ist vielfältiger geworden. Dies spiegelt sich in der Nutzung der Kleingärten wider. Die Kleingärten des Stadtverbands Augsburg sind deshalb zu einem Ort der Integration geworden.

Am 27. Januar 2005 wurde vom Augsburger Stadtrat beschlossen, dass ein Kleingartenentwicklungsplan erarbeitet werden soll. Der Planungshorizont des Kleingartenentwicklungsplanes reicht von 2005 bis 2020 und soll eine langfristige und zukunftsorientierte Planung sicherstellen.

Drei Gründe führten im Wesentlichen zum Entschluss, einen Kleingartenentwicklungsplan aufzustellen:

  • In den letzten Jahren ist eine deutliche Verringerung bei der Ausweisung von Kleingärten zu verzeichnen.
  • Planungsrechtlich nicht gesicherte private Gärten wurden in Gewerbe- und Wohngebiete umgewandelt.
  • Durch Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzprogrammes Wertach Vital II gingen Kleingärten verloren.

Ausblick

Als Zusatzangebot gegenüber dem bisherigen Bestand an Dauerkleingärten wurden vom Stadtrat am 30. Mai 2006 sechs neue Kleingartenanlagen mit insgesamt ca. 230 Gärten an folgenden Standorten empfohlen:

  • Westfriedhof – Erweiterungsfläche (Pfersee)
  • Nördlich des Nordfriedhofs (Oberhausen)
  • Mittenwalder Straße / Schwabhofallee (Hochzoll-Süd)
  • Zwischen Bahnlinie und Bundesstraße 17 (Universitätsviertel)
  • Kleingartenanlage „Am Wasenmeisterweg” (Göggingen)
  • Neuer Ostfriedhof – Erweiterungsfläche (Hochzoll-Nord)

Die Standortempfehlungen betreffen zwei Grünflächen, die für bisher geplante Friedhofserweiterungen entbehrlich geworden sind. Fünf weitere Standorte weisen landwirtschaftliche Nutzungen auf. Eine Standortkonkurrenz von Kleingärten auf Bauflächen (Gewerbe, Wohnen, technische Infrastruktur) wurde sorgsam vermieden.