Soziale Stadt „Oberhausen-Nord”

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Das ursprünglich kleinbürgerliche Wohnquartier war aufgrund seiner Mängel in Wohnungsgröße, Ausstattung und Wohnumfeld und dem damit einhergehenden Wandel der Bevölkerung durch eine Konzentration sozialer und städtebaulicher Probleme gekennzeichnet. Die Bevölkerung setzte sich aus einem hohen Anteil von Haushalten mit geringem Einkommen, von Erwerbslosen und von Ausländern zusammen. Hinzu kamen noch strukturelle Probleme, sowie Defizite bei der Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen und der Freiraumausstattung. Diese Entwicklungen trugen wesentlich zum negativen Image des Gebietes bei und führten zu einer schwindenden Identität der Bewohner mit ihrem Wohnquartier.

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung konnte Oberhausen-Nord mittlerweile aufgewertet werden.

Aktuelle Entwicklungen

Neue Entwicklung auf dem ehemaligen Zeuna-Stärker- und Hafenecker-Gelände innerhalb des Sanierungsgebiets Oberhausen Nr. 8, „Oberhausen-Nord”, sowie ein zunehmender „Trading-Down-Prozess” im Baublock an der Hofer Straße führten im Juni 2016 dazu, dass der Stadtrat beschloss, für einen Bereich um die Hofer Straße ergänzende vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und durchzuführen. Darüber hinaus galt es das integrierte Handlungskonzept für Oberhausen-Nord zu erweitern und fortzuschreiben, was in den darauf folgenden Monaten auch geschah.

Im Juni 2017 trat das geänderte Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 8 „Oberhausen-Nord” in Kraft.

Vorbereitende Untersuchungen

Das Untersuchungsgebiet „Oberhausen-Nord” liegt im Norden der Stadt Augsburg zwischen der Hauptverkehrsachse Donauwörther Straße und der Wertach. Das Gebiet mit einer Fläche von 36 Hektar erstreckt sich von der Dieselstraße im Süden bis zu den Sportanlagen und Kleingartenanalgen im Norden.

Der südliche Teil des Gebietes wird durch den Hettenbach durchzogen, an dessen Einmündung in die Wertach die zeitlich frühesten Funde vom römischen Augsburg dokumentiert sind.

Das Untersuchungsgebiet war durch eine stark unterschiedliche Bebauungs- und Nutzungsstruktur gekennzeichnet. Während die Wohnbebauung aus den Jahren um 1930 eine klare städtebauliche Konzeption aufwies, zeigte sich in dem südlich angrenzenden Bereich eine diffuse Bebauung aus Wohngebäuden und Gewerbebetrieben. Ausgehend von einer frühindustriellen Nutzung entlang des Hettenbachs haben sich hier Gewerbe- und Industriebetriebe entwickelt. Durch den Neubau der Deutschen Rentenversicherung Schwaben auf einem ehemaligen Fabrikgelände wurde eine positive Umstrukturierung eingeleitet.

Nachdem die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg bereits mit der Erneuerung des westlich der Donauwörther Straße gelegenen Wohnungsbestandes begonnen hatte, ging es um die umfassende Sanierung der östlich der Donauwörther Straße gelegenen Siedlung „Drei Auen”, mit den Wohnanlagen Buchenau, Lindenau und Weidenau. Aufgrund der städtebaulichen Missstände - neben der Sanierungsbedürftigkeit zahlreicher Wohngebäude gab es Probleme im Bereich Verkehr, Wohnumfeld und Sozialstruktur - beschloss der Augsburger Stadtrat am 18. Mai 2000 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Oberhausen-Nord”, in Erweiterung des bereits bestehenden Untersuchungsgebietes „Oberhausen”.

Insbesondere folgende Mängel, Defizite und Aufgaben kennzeichneten die Ausgangslage im Untersuchungsgebiet:

  • Unwirtliche Straßenräume
  • Fehlende Spiel- und Freiflächen
  • Sanierungsbedürftige Wohnungen aus den 1930er Jahren
  • Aktivierung und Unterstützung der Bewohner
  • Informations- und Beratungsangebote
  • Teilweise problematische Sozialstruktur mit Auswirkung auf das Image des Stadtteils
  • Projekte zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Ergänzende vorbereitende Untersuchungen

Am 2. Juni 2016 beschloss der Augsburger Stadtrat für den Bereich „Hofer Straße” zwischen Dieselstraße, Donauwörther Straße, Weiherstraße und Hofer Straße ergänzende vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und durchzuführen. Hierzu sollten die vorbereitenden Untersuchungen mit dem integrierten Handlungskonzept für Oberhausen-Nord aus dem Jahr 2001 erweitert und fortgeschrieben werden.

Anlass waren neue Entwicklungsüberlegungen auf dem ehemaligen Zeuna-Stärker- und Hafenecker-Gelände innerhalb des Sanierungsgebiets Oberhausen Nr. 8, sowie ein zunehmender „Trading-Down-Prozess” im Baublock an der Hofer Straße.

Die Erweiterung der vorbereitenden Untersuchungen um den Bereich „Hofer Straße” erfolgte in folgenden Schritten:

  • Bestandsaufnahme und Analyse
  • Bewertung der Stärken und Schwächen
  • Formulierung von Sanierungszielen und Handlungsansätzen, sowie
  • Aufstellung eines Maßnahmenkonzepts

Der Entwurf der fortgeschriebenen und erweiterten vorbereitenden Untersuchungen konnte in der Zeit vom 20. März bis zum 21. April 2017 im Flur des Stadtplanungsamtes und im Internet eingesehen werden. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden daraufhin ausgewertet. Am 24. Mai 2017 stimmte der Stadtrat dem Ergebnis der Fortschreibung und Erweiterung der vorbereitenden Untersuchungen zu.

Integriertes Handlungskonzept

Das „Integrierte Handlungskonzept” bildet den „roten Faden” in der Quartiersentwicklung. Es wurde unter intensiver Mitwirkung und Zusammenarbeit von örtlichen Akteuren – den Bewohnern, den Gewerbetreibenden, den Grundstückseigentümern, den örtlichen Institutionen sowie dem Quartiersmanagement und Fachplanern erstellt. Es enthält unter anderem alle wichtigen Maßnahmen, die im Quartier durchgeführt werden sollen. Das gemeinsam erarbeitete „Integrierte Handlungskonzept” ist somit ständige Grundlage für das Handeln im Quartier, muss jedoch auch Spielraum für Flexibilität und Offenheit gegenüber aktuellen Entwicklungen und örtlichen Anforderungen enthalten.

Das „Integrierte Handlungskonzept” besteht aus einem Rahmenplan, einem Maßnahmenplan mit Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie aus Informationen bezüglich der Organisation.

Die Rahmenplanung stellt den konzeptionellen Zusammenhang aller beabsichtigten Maßnahmen heraus. Städtebauliche, bauliche, ökologische, soziale und ökonomische Aspekte sollen in ihrem Zusammenwirken nachvollziehbar dargestellt werden. Die Rahmenplanung wird in Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren erstellt und ist wesentlicher Bestandteil des „Integrierte Handlungskonzept”.

Der Maßnahmenplan enthält alle Projekte und Maßnahmen. Die Finanzierung des Gesamtprojektes bzw. der Einzelmaßnahmen durch den gebündelten Einsatz von öffentlichen und privaten Mitteln wird in einer Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung dargestellt.

Des Weiteren enthält das „Integrierte Handlungsonzept” Informationen über die Organisation des Projektes, z.B. Beteiligung der örtlichen Akteure, Lenkungsgruppe, Stadtteilarbeitskreis, Projektsteuerung und Quartiersmanagement und deren Zusammenwirken sowie über erforderliche Verfahrensschritte, z.B. zur Vorbereitung und förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes.

Das „Integrierte Handlungskonzept” wurde am 6. Dezember 2001 zusammen mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.

Erweiterung und Fortschreibung Handlungskonzept

Am 2. Juni 2016 beschloss der Augsburger Stadtrat neben der Einleitung und Durchführung ergänzender vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Hofer Straße” die Erweiterung und Fortschreibung des integrierten Handlungskonzept für Oberhausen-Nord aus dem Jahr 2001.

Zwischenzeitlich wurden städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Stärken und Schwächen des Gebietes erhoben und bewertet sowie daraus Maßnahmen formuliert, die zur Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebenssituation beitragen sollen.

Der Entwurf des integrierten Handlungskonzepts konnte in der Zeit vom 20. März bis zum 21. April 2017 im Flur des Stadtplanungsamtes und im Internet eingesehen werden. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden daraufhin ausgewertet. Am 24. Mai 2017 stimmte der Stadtrat dem integrierten Handlungskonzept für das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 8 „Oberhausen-Nord” zu.

Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 8 und 9

Im Bereich der Wohnanlagen der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg (WBG) traten konzentriert städtebauliche Missstände auf. Darüber hinaus waren strukturelle Mängel und punktuell über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilte Missstände festzustellen. Der Schwerpunkt der Sanierungsmaßnahmen lag bei den baulichen Veränderungen.

Zur zügigen Umsetzung der Sanierungsziele für das Projektgebiet „Oberhausen Nord” wurden zwei Sanierungsgebiete förmlich festgelegt:

Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 8, „Oberhausen-Nord”

Das Sanierungsgebiet umfasst eine gemischte Baustruktur aus Wohnbebauung und gewerblichen Betrieben und umfasst den Bereich nördlich der Dieselstraße bis zur Günzburger Straße zwischen der Donauwörther bzw. Hofer Straße (Deutsche Rentenversicherung Schwaben, Bezirkssportanlage und Wohnsiedlungen nördlich der Ahornerstraße ausgenommen) im Westen und dem westlichen Wertachufer im Osten.

Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 9, „Oberhausen-Nord – Wohnsiedlungen”

Das Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 9 liegt nördlich des Sanierungsgebiets „Oberhausen-Nord” und umfasst vor allem die inzwischen sanierte Wohnbebauung aus den 1930er Jahren in den „Drei Auen”, der Weidenau, Lindenau und der Buchenau, also den Bereich zwischen der Ahornerstraße im Süden, dem Dinkelsbühler Weg im Norden, der Donauwörther Straße im Westen und der Äußeren Uferstraße im Osten. Hier liegt der Schwerpunkt der städtebaulichen Sanierung in Oberhausen-Nord.

Verfahren

Am 6. Dezember 2001 wurde ein Stadtratsbeschluss zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete gefasst. Hierfür wurde das so genannte vereinfachte Sanierungsverfahren angewandt. Die Sanierungssatzungen für die Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 8, „Oberhausen-Nord”, und Oberhausen Nr. 9, „Oberhausen-Nord – Wohnsiedlungen” sind durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg am 8. März 2002 in Kraft getreten.

Mit Stadtratsbeschluss vom 24. Mai 2017 wurde die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Oberhausen Nr. 8 in die Wege geleitet. Durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 2. Juni 2017 trat das geänderte Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 8 in Kraft.