Planungsrecht
Das Planungsrecht wird im Baugesetzbuch verbindlich geregelt. Es gliedert sich in die Kapitel allgemeines und besonderes Städtebaurecht. Hier sind Regelungen zur Aufstellung von vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan) zu finden, aber auch wie eine Planung durch den Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden kann. Zu den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts sind städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme sowie Maßnahmen des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt zu zählen. Durch Förderprogramme wie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ werden Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts bezuschusst.
Planungsrechtsauskunft
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E-Mail an Stadtplanungsamt - EDV
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dar. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Seit seiner Neuaufstellung 1995 musste er mehrmals geändert werden.
Bebauungsplan
Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, regeln sie für eng begrenzte Bereiche des Stadtgebietes u.a. die Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung und Grünordnung.
Veränderungssperre
Das komplexe Bauleitplanverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Um zu verhindern, dass in der Zwischenzeit eine Veränderung einsetzt, die den Zielen der zukünftigen Planung wesentlich widerspricht, kann eine Veränderungssperre erlassen werden.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet oder Stadtteil zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Hierfür stellen Bund und Länder Fördermittel zur Verfügung.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein fest umgrenzter Bereich einer Stadt einer erstmaligen oder neuen Entwicklung zugeführt wird. Bund und Länder fördern solche Maßnahmen.
Stadtumbau
Mit dem Förderprogramm „Stadtumbau West” werden städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen unterstützt, die dem durch die rückläufige demografische Entwicklung hervorgerufenen Strukturwandel entgegenwirken.
Soziale Stadt
Das Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt” soll die soziale Schieflage in benachteiligten Stadtteilen durchbrechen und zur Stabilisierung der Lebensbedingungen vor Ort beitragen.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Vielen Kommunen macht gewerblicher Leerstand in Nahversorgungsbereichen zunehmend Sorgen. Das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” greift diese Problematik auf und unterstützt zielgerichtete Maßnahmen zur Standortaufwertung.