Maximilianstraße

Bebauungsplan Nr. 470, „Beiderseits der Maximilianstraße”

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470, „Beiderseits der Maximilianstraße”, reagierte die Stadt Augsburg auf die verstärkt auftretenden Konflikte vor allem zwischen den Gastronomiebetrieben und der vorhandenen Wohnnutzung. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 470 war eine verträgliche Steuerung der Nutzungsart und Nutzungsmischung innerhalb des Plangebietes. In diesem Zusammenhang sollten durch eine Bauleitplanung die bisher vorhandenen Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Gewerbe, Verwaltung und Wohnen gestärkt und gesichert werden. Zudem sollten die Wohnbedürfnisse der städtischen Bevölkerung sowie die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen weiterhin gewährleistet bleiben. Mit den getroffenen Nutzungsfestsetzungen wurde der Charakter des Gebietes gestärkt. Insbesondere wurde die zentrumsnahe innerstädtische Wohnfunktion sowie weitere sensible Nutzungen wie Bildungsstätten, kulturelle und kirchliche Einrichtungen vor unverträglichen Belästigungen oder Störungen geschützt, ohne dabei den urbanen, innerstädtischen Charakter des Plangebietes zu negieren.

Verkehrskonzept

Bei der im Bebauungsplan vorgesehenen funktionalen und gestalterischen Neuordnung des öffentlichen Raumes der historischen Stadtachse vom Dom bis nach St. Ulrich, sollte das historisch gewachsene Verkehrsnetz mit der vorhandenen Erschließungsqualität – nach Möglichkeit ohne Einbahnstraßenregelungen – erhalten bleiben.

Gestaltungskonzept

Die Neugestaltung der Maximilianstraße sollte den gesamten Straßenraum in Form und Ausstattung auf den Standard eines urbanen Erlebnisraumes bringen und durch hochwertige Gestaltung der Oberflächen, Beleuchtung und gastronomischer Einrichtungen eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger schaffen. Die zu Plätzen aufgeweiteten Abschnitte der Maximilianstraße vor den Ulrichskirchen, auf Höhe des Herkulesbrunnens und um den Merkurbrunnen wurden dabei als städtebauliche Schwerpunkte betrachtet.

Der Bebauungsplan Nr. 470, „Beiderseits der Maximilianstraße”, trat am 12. August 2011 in Kraft.

Veränderungssperre Nr. 470-1

Zur Sicherung der durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 beabsichtigten Planung, wurde für einen Teilbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. Der Umgriff der Veränderungssperre war mit dem des damaligen Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 13, „Beiderseits der Maximilianstraße” identisch. Die Veränderungssperre trat am 15. Mai 2009 mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Kraft. Im April 2011 wurde ihre Geltungsdauer mit einem verringerten Gebietsumgriff um ein Jahr verlängert.

Durch das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 470 trat die Veränderungssperre am 12. August 2011 außer Kraft.