Fachplanung

Bauliche Maßnahmen von herausgehobener Bedeutung wie z. B. Fernstraßen, Eisenbahnlinien, Flughäfen oder Hochspannungsleitungen werden aufgrund spezieller Fachplanungsgesetze genehmigt. Werden solche Vorhaben im Augsburger Stadtgebiet geplant, oder haben sie Einfluss auf die Stadt Augsburg, so erhält die Stadtverwaltung im Rahmen eines so genannten Anhörungsverfahrens die Möglichkeit sich zu diesem Vorhaben zu äußern. Auch betroffene Bürgerinnen und Bürger können in diesen Fachplanungsverfahren eine Stellungnahme abgeben.


Planfeststellung

Für viele Großprojekte ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Betroffene Bürger und Behörden haben die Möglichkeit sich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens einzubringen.

Plangenehmigung

Eine Plangenehmigung kann einen Planfeststellungsbeschluss in bestimmten Fällen ersetzen. Hier wird auf die breite Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und nur auf die unmittelbar Betroffenen beschränkt.

Freistellung von Bahnbetriebszwecken

Werden gewidmete Bahnflächen nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt, dann können sie in einem Fachplanungsverfahren wieder für bahnfremden Nutzung freigestellt werden.