
Landtags- und Bezirkswahlen 2018
Ergebnisse der Landtagswahl 2018 für Augsburg:
Stimmkreis 701 (Augsburg-Ost)
- Direktstimmen (Erststimme)
- Direktstimmen nach Stimmbezirken
- Listenstimmen (Zweitstimme)
- Listenstimmen nach Stimmbezirken
- Gesamtstimmen inkl. Bewerberstimmen
Stimmkreis 702 (Augsburg-West mit Gersthofen und Neusäß)
Ergebnisse der Bezirkswahl 2018 für Augsburg
Stimmkreis 701 (Augsburg-Ost)
- Direktstimmen (Erststimme)
- Direktstimmen nach Stimmbezirken
- Listenstimmen (Zweitstimme)
- Listenstimmen nach Stimmbezirken
- Gesamtstimmen inkl. Bewerberstimmen
Stimmkreis 702 (Augsburg-West mit Gersthofen und Neusäß)
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt bei Landtags- und Bezirkswahlen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Insgesamt waren 190.000 Augsburgerinnen und Augsburger am 14. Oktober stimmberechtigt.
Stimmabgabe
Der Bayerische Landtag setzt sich aus mindestens 180 Abgeordneten zusammen; 91 Abgeordnete werden mit der Erststimme im Stimmkreis, die übrigen 89 Abgeordneten mit der Zweitstimme auf Wahlkreislisten gewählt. Die Stimmabgabe erfolgt auf zwei Stimmzetteln.
Erststimme
Für die Landtagswahl erhält der Wähler einen kleinen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl des Stimmkreisabgeordneten. Es darf nur ein Bewerber angekreuzt werden. Eine Partei kann in jedem Stimmkreis einen Bewerber zur Wahl stellen. In einem Stimmkreis ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Erststimmen erhalten hat, sofern der Wahlvorschlag, auf dem er kandidiert, landesweit mindestens 5 % aller gültigen Stimmen erreicht.
Zweitstimme Mit der Zweitstimme wird ein Listenabgeordneter des Wahlkreises gewählt. Der Wähler erhält neben dem Stimmzettel für die Vergabe der Erststimme einen großen weißen Stimmzettel mit den Vorschlägen für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten. Auch hier ist nur ein Bewerber anzukreuzen.
Kreuzt der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlvorschlag (Partei oder Wählergruppe) an, so wird diese Stimme der betreffenden Partei bei der Sitzeverteilung zugerechnet.
Weitere Informationen zur Wahl
Amtliche Bekanntmachungen
Landtags- und Bezirkstagswahlen 2013
Landtagswahl:
Landtagswahl 2013 Erststimme (Stimmkreis 701)
Landtagswahl 2013 Erststimme (Stimmkreis 702)
Landtagswahl 2013 Zweitstimme (Stimmkreis 701)
Landtagswahl 2013 Zweitstimme (Stimmkreis 702)
Bezirkswahl:
Bezirkswahl 2013 Erststimme (Stimmkreis 701)
Bezirkswahl 2013 Erststimme (Stimmkreis 702)
Bezirkswahl 2013 Zweitstimme (Stimmkreis 701)
Bezirkswahl 2013 Zweitstimme (Stimmkreis 702)
Stimmkreise der Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg ist bei Landtags- und Bezirkswahlen in die Stimmkreise 701 Augsburg-Stadt-Ost und 702 Augsburg-Stadt-West eingeteilt. Dem Stimmkreis 702 gehören die Städte Gersthofen und Neusäß an. Ihren Stimmbezirk und die Zugehörigkeit zu Ihrem Stimmkreis können Sie hier abfragen.
Titelfoto: Florian Pittroff/flo-job Büro