Nachtarbeit (Lärm), Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Adresse & Kontakte

Telefon 0821 324-7322
Fax 0821 324-7323
E-Mail umweltamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo–Mi:08:30–16:00 Uhr
Do:08:30–17:00 Uhr
Fr:08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

Geräte, die im Anhang der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) aufgeführt sind und in bestimmten geschützten Gebieten, in der Zeit zwischen 20.00 und 7.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen betrieben werden sollen, bedürfen einer AUSNAHMEGENEHMIGUNG.

Eine Ausnahmegenehmigung wird nur erteilt, wenn ein öffentliches Interesse für den Betrieb des Gerätes während der aufgeführten Zeiten besteht. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann beim Umweltamt gestellt werden. Eine Bearbeitungszeit von 5 Werktagen ist einzuplanen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem nachfolgend aufgeführten Merkblatt.