Namensführung bei Verpartnerung im Ausland

Bei einer Verpartnerung im Ausland richtet sich die Namensführung für die Lebenspartner grundsätzlich nach dem jeweiligen Heimatrecht.

Wir empfehlen wir Ihnen jedoch, sich vor der geplanten Verpartnerung im Ausland über die namensrechtlichen Auswirkungen zu informieren. Hierbei informieren wir Sie auch, ob die ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde gegebenenfalls durch eine ausländische Behörde oder eine deutsche Auslandsvertretung eine besondere Form der Überbeglaubigung (Apostille / Legalisation) benötigt.

Wir empfehlen ferner, nach der Verpartnerung mit Ihren Geburtsurkunden und der ausländischen Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt Augsburg, 2. OG, Zimmer 27, vorzusprechen, um eine eventuell erforderliche Namenserklärung nach deutschem Recht nachzuholen.


Weitere Infos / Links

Nachträgliche Beurkundung einer Verpartnerung im Ausland

Buch der Lebenspartnerschaft