Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-34608
Fax 0821 324-6503
E-Mail vorkaufsrecht@augsburg.de
  Victoria Ninger
Gebäudeteil B, 4. Obergeschoss, Zimmer 422
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.


Beschreibung

Der Stadt Augsburg steht bei einer Grundstücksveräußerung zur Realisierung von öffentlichen Aufgaben und Einrichtungen das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß Baugesetzbuch zu. Ein Erwerber wird erst dann als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, wenn die Stadt eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes ausgestellt hat. In der Regel beantragt der beurkundende Notar nach Unterzeichnung der Veräußerungsurkunde das so genannte Negativzeugnis.
 

Antrag für die Ausstellung eines Negativzeugnisses

Nutzen Sie bitte hierfür das bereitgestellte Online-Formular.

Nähere Erläuterungen zum Antrag finden Sie als Anmerkungen im Formular. Die Zusendung der Veräußerungsurkunde ist nicht erforderlich.

Zuständige Dienststelle

Antragsannahme:

Ausstellung des Negativzeugnisses:

Kosten

  • Gebührenpflichtig, gestaffelt nach Wert des zu veräußernden Grundstücks