Grundstücksteilung
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 1 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6521 | |
Fax | 0821 324-6503 | |
san.stadtplanung@augsburg.de | ||
Anna Müller Gebäudeteil A, 4. Obergeschoss, Zimmer 422 | ||
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
---|---|
Di: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.
Beschreibung
Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.
In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.
Zuständige Dienststelle
Formulare