Grundstücksteilung

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6521
Fax 0821 324-6503
E-Mail san.stadtplanung@augsburg.de
  Anna Müller
Gebäudeteil A, 4. Obergeschoss, Zimmer 422
   

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.


Beschreibung

Die Veräußerung und Teilung von Grundstücken ist nur in förmlich festgelegten Umlegungs- und Sanierungsgebieten sowie Entwicklungsbereichen genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigungspflicht für die Teilung eines Grundstücks besteht, ist am entsprechenden Vermerk im Grundbuch zu erkennen.

In der Regel reicht der beurkundende Notar hierfür einen Antrag beim Geodatenamt (Umlegungsgebiet) oder beim Stadtplanungsamt (Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich) ein.

Zuständige Dienststelle

Formulare

Merkblatt (93 KB)

Vermessungsantrag (66 KB)
für das zuständige Vermessungsamt wie auch für den Antrag zur Teilungsgenehmigung