Familiengeschichtliche Forschung

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Beschreibung

Die Genealogie (=Familienforschung) ist eine Hilfswissenschaft der Geschichtsschreibung. Sie hat das Ziel, Namen und Lebensdaten von miteinander verwandten Personen zu ermitteln. Dies geschieht durch das Aufspüren urkundlicher Belege (Geburtsurkunden, Tauf-, Trauungs- und Totenscheine etc.; Eintragungen in Matrikeln), die den Nachweis der Verwandtschaft erbringen, und die Beschreibung dieser Zusammenhänge.

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der " Ahnenforschung" und der "Nachkommenforschung". Im ersten Fall werden die Vorfahren einer meist heute lebenden Ausgangsperson (=Proband), deren exakte Daten bekannt sind, ermittelt. Man arbeitet also von der Gegenwart in die Vergangenheit. Im zweiten Fall werden die Nachkommen einer historischen Person, deren Lebensdaten bekannt sind, erforscht. Man arbeitet somit von der Vergangenheit in die Gegenwart. Da es aber meist ohnehin nötig ist, die verwandtschaftlichen Verhältnisse in einem breiteren Rahmen abzuklären (Geschwister der gesuchten Person, deren Kinder usw.), ist der Begriff "Familienforschung" zutreffender.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

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Kosten

Kosten für die Archivbenutzung und für evtl. Kopien gemäß der Stadtarchivgebührensatzung.

Formulare

Wichtige Hinweise

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