Grundstücksvergabe im Erbbaurecht

Adresse & Kontakte

Liegenschaftsamt
Grundstücksmanagement

An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-34252 (Frau Hajabatsch)
0821 324-6559 (Frau Hartmuth)
Fax 0821 324-6548
E-Mail liegenschaftsamt@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service - Zeiten nach Terminvereinbarung.


Als Baustein für eine nachhaltige Bodenpolitik vergibt die Stadt Augsburg künftig stadteigene Wohnbau- und Gewerbeflächen des Liegenschaftsamtes grundsätzlich im Erbbaurecht.

Diese politische Neuausrichtung wurde vom Wirtschaftsförderung-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 25.11.2020 beschlossen. Die für Neubestellungen generell zu Grunde liegenden Konditionen – aufgeteilt nach Gewerbe / Wohnen ohne Förderung / Wohnen mit Förderung gem. Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke, können hier eingesehen werden.

Beschreibung

Als Erbbauberechtigter haben Sie im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer auf die Laufzeitdauer des Erbbaurechts. Sie werden im Erbbaugrundbuch als Eigentümer des Erbbaurechts eingetragen. Das Erbbaurecht kann mit Zustimmung der Stadt Augsburg grundpfandrechtlich belastet werden. Vorteil des Erbbaurechts ist die leichtere Finanzierung Ihres Eigenheimes durch einen niedrigeren Eigenkapitalanteil und durch einen geringeren Erbbauzins.
 

Zuständige Dienststelle

Objekte

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