Vorläufiger Personalausweis

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr haben, es aber dringend benötigen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die nicht älter sind als ein halbes Jahr.
    Bitte beachten Sie:
    Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
    In den Bürgerbüros steht ihnen die sog. SpeedCapture-Station zur Verfügung mit der sie kostengünstig ihr Lichtbild für ihren Personalausweis selbst erfassen können. Das Entgelt in Höhe von 6 Euro wird direkt beim Sachbearbeiter zusammen mit der normalen Gebühr erhoben. Sollten Sie zeitgleich mehrere Dokumente mit dem gleichen Lichtbild beantragen wird das Entgelt nur einmal erhoben.
  • Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung in Augsburg handelt.
  • Ihre Heiratsurkunde, sofern bereits eine Heirat erfolgte und es sich um die erstmalige Ausstellung in Augsburg handelt.
  • Den vorhandenen Personalausweis/Reisepass.
    Achtung!!
    Sollten Sie kein Dokument mehr haben, mit dem Sie sich ausweisen können, bitte in jedem Falle die Geburtsurkunde mitbringen.

Kosten

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

In Verbindung mit der Beantragung des Personalausweises fallen somit folgende Gebühren an:

  • Für Personen bis einschließlich 23 Jahren beträgt die Gebühr 32,80 Euro.
  • Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 47,00 Euro.

Wichtige Hinweise

  • Kann nur persönlich beantragt werden.
  • Der Hauptwohnsitz muss Augsburg sein.
  • Es wird empfohlen gleichzeitig neben dem vorläufigen Personalausweis auch einen regulären Personalausweis zu beantragen
  • Die Kosten belaufen sich auf 32,80 Euro bzw. 47,00 Euro, da für den vorläufigen Personalausweis 10,00 Euro und für den regulären Personalausweis 22,80 bzw. 37,00 Euro fällig werden.
  • Personen unter 16 Jahren müssen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten nachweisen.
  • Wird Ihnen sofort ausgestellt.
  • Haben Sie noch genügend Zeit einen regulären Personalausweis zu beantragen?
  • Benötigen Sie eventuell einen vorläufigen Reisepass?

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich