Der neue Personalausweis

Ab November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der neue Personalausweis hat neue Funktionen und eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten. Er dient u. a. als elektronischer Identitätsnachweis.
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis können sich die Ausweisinhaber im Internet ausweisen. - sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beispielsweise beim Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.
Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.

Elektronische Signatur
Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis aufbringen. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.

Hoheitliche Funktion
Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken – ähnlich wie beim Reisepass.


Weitere Infos/Links

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