Reisepass

Ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt. Alternativ können deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Alter einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Auch für Kinder unter 6 Jahren können diese ausgestellt werden.

  • Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum reicht der Personalausweis für Kinder und Erwachsene aus.
  • Der Reisepass gestattet visumfreie und touristische Reisen in 190 Staaten weltweit.

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender).
 

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

  • Wir bearbeiten den Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses gemeinsam mit Ihnen und geben die fertigen Reisepässe aus.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, nehmen wir die Anzeige über den Verlust auf.
  • Hier können Sie den Antragsstatus Ihres Reisepasses erfragen
  • Bei Bedarf erhalten Sie bei uns den vorläufigen Reisepass oder den Express-Reisepass.

Übergeordnete Dienststelle

Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild das den biometrischen Anforderungen entspricht und das nicht älter ist als ein halbes Jahr.
    Bitte beachten Sie:
    Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
    In den Bürgerbüros steht ihnen die sog. SpeedCapture-Station zur Verfügung mit der sie kostengünstig ihr Lichtbild für ihren Reisepass selbst erfassen können. Das Entgelt in Höhe von 6 Euro wird direkt beim Sachbearbeiter zusammen mit der normalen Gebühr erhoben. Sollten Sie zeitgleich mehrere Dokumente mit dem gleichen Lichtbild beantragen wird das Entgelt nur einmal erhoben.
  • Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung durch Unterschrift der/des Sorgeberechtigten.
  • Ihre Geburtsurkunde, falls es sich um die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses in Augsburg handelt und ein bereits vorhandener alter Personalausweis/Reisepass nicht vorgelegt werden kann.
  • Ihre Heiratsurkunde sofern zwischenzeitlich eine Heirat erfolgte und der bisher ausgestellte Personalausweis/Reisepass den neuen Namen noch nicht aufweist.
  • Den vorhandenen Personalausweis/Reisepass.
    Achtung!!
    Sollte das bisherige Dokument, das nicht von Augsburg ausgestellt wurde, verloren gegangen sein, müsste eventuell ein zeitaufwändiges Personenfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Kosten

Die Kosten für den Reisepass richten sich nach dem Alter des Antragstellers:

  • Personen bis einschließlich 23 Jahren zahlen 37,50 Euro.
    Der Pass ist dann 6 Jahre ab Beantragung gültig.
  • Personen ab 24 Jahren zahlen bis zum 31.12.2023, 60 Euro, ab dem 1.1.2024, 70 Euro.
    Der Pass ist dann 10 Jahre ab Beantragung gültig.

Die Kosten für den 48-Seiten-Pass für sogenannte "Vielreiser":

  • Personen bis einschließlich 23 Jahren zahlen 59,50 Euro.
    Der Pass ist dann für 6 Jahre ab Beantragung gültig.
  • Personen ab 24 Jahren zahlen bis zum 31.12.2023, 82 Euro, ab dem 1.1.2024, 92 Euro.
    Der Pass ist dann 10 Jahre ab Beantragung gültig

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Der Reisepass mit biometrischem Bild ist ein maschinenlesbarer ePass.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Augsburg sein.
  • Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
  • Die Abholung kann auch duch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.
  • Die Beantragung eines Reisepasses ist ab Geburt möglich.
  • Die Anwesenheit Ihres Kindes - unabhängig vom Alter des Kindes - ist Pflicht.
    Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich.
  • Personen unter 18 Jahren müssen die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Achtung!! Es genügt, wenn ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis/Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis/Reisepass bei der Abholung des Reisepasses vorspricht. Eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mit Unterschriftsvergleich (Ablichtung Pass/Personalausweis) genügt in Ausnahmefällen mit vorheriger Bewilligung der Passbehörde ebenfalls.
  • Ist ca. 4-6 Wochen ab Beantragung verfügbar.
    Genauere Informationen, ob Ihr Reisepass bereits verfügbar ist, erhalten Sie hier.
  • In besonders eiligen Situationen haben Sie die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
    Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft/dem zuständigen Konsulat, ob der vorläufige Reisepass zur Einreise genügt.
  • Sollte der vorläufige Reisepass nicht genügen können Sie einen Express Reisepass beantragen.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Weitere Links/Infos

Hier können Sie den Antragsstatus Ihres Passes erfragen