KFZ Abmeldung

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können Ihr Fahrzeug auch online über unser BürgerServicePortal außer Betrieb setzen, wenn dieses in Augsburg zugelassen ist, die Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgte und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.


Beschreibung

Wir erledigen die Außerbetriebsetzung von allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.

Abmeldung per Einwurf: Briefkasten „KFZ-Außerbetriebsetzungen“ vor dem Bürgerbüro Stadtmitte

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges können Sie zu jeder Zeit beantragen. Werfen Sie hierzu in den vor dem Bürgerbüro Stadtmitte (An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg) platzierten, mit der Aufschrift „KFZ-Außerbetriebsetzungen“ versehenen Briefkasten die Kennzeichenschilder sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein und teilen Sie uns mit dem ausgefüllten Formular Einwurf Außerbetriebsetzung mit, ob Sie eine Kennzeichenreservierung wünschen und an wen/wohin wir die  Zulassungsbescheinigung Teil I nach durchgeführter Außerbetriebsetzung senden dürfen.

Hinweis:
Die Kennzeichenschilder werden nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vernichtet.

 

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Sie benötigen zum Abmelden (Außerbetriebsetzen) Ihres KFZ folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • KFZ-Schilder

Kosten

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wird eine Gebühr von 16,80 Euro fällig.

Sie können das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet (1 Jahr) reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 Euro anfällt!

Zudem besteht die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Hier fällt die Reservierungsgebühr von 12,80 Euro, erst beim Zulassungsvorgang an!

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen benötigen wir die Bescheinigung der Polizei.
  • Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich