KFZ Zulassung fabrikneues Fahrzeug

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können Ihr Fahrzeug auch online über unser BürgerServicePortal anmelden, wenn dieses in Augsburg zugelassen werden soll und Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.


Beschreibung

Die Neuzulassung eines KFZ ist die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Falls Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht vorhanden: Original Kaufvertrag oder original Rechnung, das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor der Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung

Kosten

Für die Neuzulassung des KFZ werden Gebühren zwischen 26 - 56 EURO (ggf. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet) fällig.
Bitte die zusätzlichen Kosten für KFZ-Schilder beachten! Manche Schilderhersteller akzeptieren nur Barzahlung!

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Formulare

Ein Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge kann hier (TÜV SÜD GRUPPE - Kostenlose Downloads) heruntergeladen werden

Wichtige Hinweise

  • Die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen die aus dem Ausland importiert werden erfolgt ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte!
  • Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
  • Achtung: Die Stadt Augsburg verwendet für die Siegelung der Kennzeichenschilder seit dem 01.04.2014 ausschließlich Klebeplaketten. Falls Sie Kennzeichen verwenden wollen, welche über Halteringe für Feststoffplaketten verfügen, so entfernen Sie bitte diese bzw. lassen diese entfernen.
  • Es muss eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vorliegen, bitte legen Sie den Original-Untersuchungsbericht vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zGG über 10 Tonnen sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen. Bitte legen Sie hierfür den Original-SP-Bericht vor.
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens



Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich