KFZ Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-9256 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird aufgrund von Heirat, Scheidung etc. nötig.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis für die Namensänderung
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
Kosten
Für die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird eine Gebühr von 11,30 EURO fällig.
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Wichtige Hinweise
- das KFZ muss vom TÜV abgenommen sein! Bei Omnimbussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung
- evtl. Kaufvertrag mitbringen
- bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen benötigen wir die Bescheinigung der Polizei
- Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
- Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens
Bitte beachten Sie
Seit der Einführung des neuen Personalausweises kommt es im Bereich des Melde-, Pass und Ausweiswesens sowie der KFZ-Zulassung speziell an Montagen, vor und während der Schulferienzeiten und an "Brückentagen" zu einem ungewöhnlich starken Parteiverkehr. Daher kann es vorkommen, dass bei einem unverhältnismäßig hohen Andrang die Aufrufanlage bereits vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten gesperrt werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Links / Infos