KFZ Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird aufgrund von Heirat, Scheidung etc. nötig.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis für die Namensänderung
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten

Kosten

Für die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren wird eine Gebühr von 11,30 EURO fällig.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • das KFZ muss vom TÜV abgenommen sein! Bei Omnimbussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung
  • evtl. Kaufvertrag mitbringen
  • bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen benötigen wir die Bescheinigung der Polizei
  • Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich