KFZ Kurzzeitkennzeichen

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für höchstens 5 Tage gültig!
Es darf nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und zur Durchführung der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung.

Zuständigkeit:

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in einem der Bürgerbüros der Stadt Augsburg ist nur möglich, insofern eine der beiden nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg oder
  • der Standort des Fahrzeuges befindet sich nachweislich im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg.

Insofern die antragstellende Person keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ist zwingend eine empfangsbevollmächtigte Person mit Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg zu benennen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (m/w/d)
  • Angaben über einen Empfangsbevollmächtigten mit Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg, insofern die antragstellende Person keinen Hauptwohnsitz im Inland nachweisen kann (siehe Formulare)
  • Kaufvertrag (als Standortnachweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Ausweisdokument des Halters (m/w/d) und der bevollmächtigten Person muss ebenfalls vorgelegt werden)
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Sofern die antragstellende Person keinen Wohnsitz in Augsburg hat, ist die inländische Anschrift des Antragstellers entweder anhand eines deutschen Personalausweises oder einer Meldebescheinigung nachzuweisen.
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Kosten

Für ein Kurzzeitkennzeichen wird eine Gebühr von 13,10 EURO plus Kosten für Schilder fällig. Bitte beachten Sie dass manche Schilderhersteller nur Barzahlung akzeptieren!

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich