KFZ Verlust oder Diebstahl Fahrzeugpapiere

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

E-Mail KFZ


Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)ist eine Vorsprache in einem der Bürgerbüros erforderlich.

 

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist eine persönliche Vorsprache ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte möglich, da dies aus technischen Gründen nur in der Stadtmitte abgewickelt werden kann.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters
  • Eidesstattliche Erklärung (abzugeben beim Sachbearbeiter)
  • aktuellen Hauptuntersuchungsbericht. Bei Omnibussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung.
  • bei Diebstahl: bei der Polizei eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen und diese mitbringen
  • Bei Verlust des KFZ-Briefes/Zulassungsbescheinigung Teil II bitte den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
  • Bei Verlust des KFZ-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II mitbringen.
  • Bei Verlusterklärung des KFZ-Scheines ohne den Fahrzeughalter, ist zwingend eine Vollmacht vom Halter über die Ausstellung und Erhalt des Ersatzdokumentes nötig

Kosten

Bei verlorenem/gestohlenem Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I entstehen Kosten von 41,70 Euro.

Bei verlorenem/gestohlenem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II entstehen Kosten von 79,30 Euro.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

  • Bei Erwerb des Fahrzeugs ist der Eigentumsnachweis mit allen Kaufverträgen vom eingetragenen Halter zu führen.
  • bei Diebstahl von Fahrzeugpapieren: Bescheinigung der Polizei
  • Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
  • Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich