KFZ Bewohnerparkausweis

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Sie können die erstmalige Ausstellung sowie die Verlängerung eines bestehenden Bewohnerparkausweises auch online über unser BürgerServicePortal beantragen, sofern Sie selbst Halterin/Halter des gegenständlichen Fahrzeuges sind.


Beschreibung

Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und dort auch tatsächlich wohnen.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Sie benötigen für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass sowie Ihren Führerschein.
Zudem benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Sollten Sie erneut einen Bewohnerparkausweis beantragen, bringen Sie bitte zusätzlich zu den benötigten Unterlagen auch den alten Parkausweis zum Einziehen mit.

Sollte eine andere Person den Bewohnerparkausweis für Sie beantragen, benötigt diese Person eine schriftliche formlose Vollmacht, den eigenen original Personalausweis/Reisepass sowie eine Kopie vom Personalausweis/Reisepass der Person, die die Vollmacht unterschrieben hat.
Falls das Fahrzeug nicht auf den Bewohner selbst zugelassen ist benötigen Sie eine Erklärung über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeughalter (siehe Rubrik „Formulare“), bzw. eine Gehaltsabrechnung (siehe Rubrik "wichtige Hinweise".

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro (Gebührentarif-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Wichtige Hinweise

Falls das Fahrzeug nicht auf Sie selbst (den Bewohner) zugelassen ist, legen Sie bitte folgende Nachweise vor:

  • Formlose Erklärung des Fahrzeughalters (z. B. Eltern), dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird, und den Reisepass/Ausweis des Fahrzeughalters.
    Zusätzlich ist die Vorlage des Führerscheines des Antragstellers erforderlich.
    Die Erklärung der dauerhaften Nutzung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandtschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder).
  • Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte neben der Bescheinigung der Firma auch eine Gehaltsabrechnung vor. Auf dieser Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein. Wenn es die eigene Firma ist bringen Sie bitte die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Weitere Links / Infos

Unrechtmäßig in der Parkzone abgestellte Fahrzeuge werden über die Verkehrsüberwachung verwarnt.