Elektronische Lohnsteuerkarte
Ihre Ansprechpartner finden Sie bei dem Finanzamt in dessen Gebiet Ihre Wohnung liegt.
Beschreibung
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch einmalig ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und ihm mitteilen, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mithilfe dieser Informationen kann Ihr Arbeitgeber die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
Hat das Arbeitsverhältnis bereits im Jahr 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen in der Regel bereits vor.
Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (z. B. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, Steuerklassenwechseln und anderen Freibeträgen).
Bei den Gemeinden sind aber weiterhin die melderechtlichen Daten wie z. B.
- Eheschließung
- Geburt eines Kindes
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
- Scheidung und Sterbefall
bekanntzugeben.
Die Gemeinde übermittelt diese Daten dann direkt an die Finanzverwaltung.
Zuständige Dienststelle
Das Finanzamt in dessen Gebiet Ihre Wohnung liegt.
Weitere Links / Hinweise