Beglaubigungen

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Beschreibung

Wenn Sie Kopien von Schriftstücken amtlich beglaubigen lassen müssen, oder eine beglaubigte Unterschrift leisten müssen, können Sie dies im Bürgeramt tun, wenn die Kopie bzw. Unterschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) werden grundsätzlich nicht beglaubigt sondern vom jeweiligen registerführenden Standesamt (Standesamt des Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) ausgestellt. In Augsburg ist dies das Standesamt der Stadt Augsburg in der Maximilianstraße 69.

Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, diese werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg, Betreuungsstelle, Prinzregentenstraße 11, gefertigt.


In allen anderen Fällen sind die Notariate zuständig!

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für eine Beglaubigung benötigen Sie

  • das Schriftstück, das beglaubigt werden soll, bzw. auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Zweck, für den Sie die Beglaubigung benötigen:

  • Benötigen Sie die Beglaubigung für ein Anerkennungsverfahren als Aus- und Übersiedler, ist diese gebührenfrei.
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke sind ebenfalls kostenfrei.
  • Für jedes Schriftstück, das beglaubigt werden soll, ist eine Gebühr von 7,50 Euro zu bezahlen.
  • Für Beglaubigungen von Unterschriften ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu bezahlen.

Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich