Abmeldung der Wohnung

Ansprechpartner für deutsche und EU-Bürger

Service-Telefon Bürgerbüro

Telefon

0821 324-9999

Fax 0821 324-3597

Ansprechpartner für ausländische Bürger

Zuständig ist die Ausländerbehörde


Beschreibung

Wenn Sie ins Ausland verziehen oder einen Nebenwohnsitz aufgeben, ist eine Abmeldung erforderlich.

Zuständige Dienststelle

Unterlagen

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.

Kosten

Für eine Abmeldung fallen keine Kosten an.

Wichtige Hinweise

  • Muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erledigt werden. 
  • Sie haben zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszugsdatum Zeit, sich bei der Meldebehörde abzumelden.
  • Wenn Sie mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands verziehen, genügt es, wenn Sie sich bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden.
  • Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
  • Die Abmeldung ins Ausland kann auch direkt Online durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie

Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich