Visum

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Visum zur Eheschließung, Ehegatten- und Kindernachzug, eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Visum ist grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimat- oder Herkunftsland des nachzuziehenden Ausländers zu beantragen.
Bevor die deutsche Auslandsvertretung eine Entscheidung über den Visumsantrag fällt, wird eine Stellungnahme der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt.

Weitere Informationen unter Ausländerbehörde

Zuständige Dienststelle