Grundsicherungsleistungen

Adresse & Kontakte

Metzgplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

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Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo, Mi, Do: 08:30–12:30 Uhr
Do: 14:00–17:30 Uhr

Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!


Beschreibung

Leistungsberechtigt für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sind dem Grunde nach im Stadtgebiet Augsburg wohnende Personen, die

  • die Altersgrenze gem. §41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
     

Die Grundsicherungsleistung ist bedarfsabhängig und bemisst sich nach den persönlichen Wohn- und Lebensumständen (z. B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen und etwaigen Mehrbedarfen) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen).

Die vorzulegenden Unterlagen und Anträge werden daher individuell auf Ihre Lebensumstände angepasst. Näheres dazu erfahren Sie von Ihrer Neuantragssachbearbeitung.

Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern, deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000, 00 € liegt, bleiben unberücksichtigt.

Für Fragen der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an das Jobcenter_Augsburg-Stadt, Telefon (0821) 3151 - 700

Für Fragen bezüglich Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wenden Sie sich bitte an den  Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung, Telefon (0821) 3101 - 0