Welche Regeln auf Fahrradstraßen gelten

26.09.2022 07:17 | Pressemitteilungen

Neue Beschilderung informiert über das richtige Verhalten von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern

Hinweisschild zur Fahrradstraße - Bildnachweis: Ruth Plössel / Stadt Augsburg

  • OB Eva Weber: Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs
  • Beschilderung informiert über Regeln wie Tempo und Abstand
  • Aktuell fünf Fahrradstraßen in Augsburg

Die Stadt Augsburg baut Fahrradstraßen und Fahrradwege kontinuierlich weiter aus. Wichtig bei der Nutzung von Fahrradstraßen ist allerdings, die geltenden Regeln zu kennen und einzuhalten. Dürfen Radfahrende nebeneinander fahren? Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen? Und was ist beim Überholen in Fahrradstraßen zu beachten? Darüber geben die neuen Schilder an Ort und Stelle Auskunft.

Für Oberbürgermeisterin Eva Weber sind die neuen Schilder ein wichtiger Baustein für die Stärkung des Radverkehrs in Augsburg: „Sie helfen allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu einem gemeinsamen Verständnis, was Fahrradstraße eigentlich bedeutet. Das hilft, um gemeinsam Rücksicht aufeinander zu nehmen und macht das Radfahren damit noch ein Stück sicherer.“

Die ersten Schilder wurden jetzt an der Konrad-Adenauer-Allee montiert. Sie zeigen mittels Piktogrammen und einer kurzen Beschreibung die wichtigsten Verhaltensweisen für alle, die auf einer Fahrradstraße unterwegs sind. Die Schilder sind 1,6 Meter mal 1,1 Meter groß und werden an geeigneten Stellen entlang oder am Beginn einer Fahrradstraße montiert. An elf weiteren Standorten werden die Schilder ebenfalls nach und nach angebracht.

Wo werden die neuen Schilder überall hängen?

„Nachdem immer wieder festgestellt werden muss, dass eine Vielzahl der Radfahrenden und der Autofahrenden ihre Rechte und Pflichten nicht kennt, werden wir künftig die Schilder an allen Fahrradstraßen anbringen“, erklärt Baureferent Gerd Merkle. „Bei der Planung von Fahrradstraßen gehören die Schilder in der Zukunft immer dazu.“

Fahrradstraßen in Augsburg

Aktuell gibt es fünf Fahrradstraßen in Augsburg (Stand August 2022):

  • Laubenweg (Spickel)
  • Dr.-Ziegenspeck-Weg westl. Botanischer Garten, Professor-Steinbacher-Straße, Frischstraße (Spickel)
  • Gollwitzer Straße, Färberstraße, Treustraße in Pfersee (Pfersee)
  • Konrad-Adenauer-Allee (Stadtmitte)
  • Postillionstraße (Haunstetten)

Welche weiteren Fahrradstraßen sind geplant?

In der Schießstättenstraße besteht momentan eine Netzlücke für den Radverkehr zwischen der Rosenaustraße und den Wegen zur Wertach. Deshalb wird auch die Schießstättenstraße zur Fahrradstraße. Die Umsetzung ist nach Erhalt des Förderbescheids für 2023 geplant. Außerdem werden in den nächsten Jahren weitere Radvorrangrouten geplant und eingerichtet, in denen Fahrradstraßen und Fahrradzonen fester Bestandteil der Verkehrsführung sein können.

Verkehrsregeln in Fahrradstraßen

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Kraftfahrzeugverkehr ist zulässig, sofern dies durch ein Zusatzschild gekennzeichnet ist.
  • Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer liegt bei 30 km/h.
  • Beim Überholen von Radfahrenden ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Dieser Sicherheitsabstand gilt nicht nur in der Fahrradstraße, sondern immer.
  • Für das Halten und Parken gelten dieselben Regeln wie in anderen Straßen.

Die Stadt Augsburg hat in der Vergangenheit bereits mehrere Aktionen und Maßnahmen durchgeführt, um über die geltenden Regeln auf Fahrradstraßen aufzuklären, wie auch mit einem Kurzfilm auf Youtube. Dieser und weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter: augsburg.de/radverkehr.

Die derzeit laufende Radlwoche wird zudem für die Kampagne „Fair Im Verkehr“ genutzt. Ziel ist es, ein besseres und sichereres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern – mit besonderem Fokus auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Dazu zählen Mobilitätseingeschränkte und Kinder genauso, wie Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radlerinnen und Radler.